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Dieses Update der UA 015/15 wurde zuvor fälschlicherweise als neue UA unter UA 083/15 publiziert.
Bitte entschuldigen Sie die Verwirrung.
Wegen Unterstützung von friedlich Demonstrierenden verurteilt
In Myanmar wurde der politische Aktivist Ko Wai Lu zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte friedliche Demonstrierende unterstützt, die von den Behörden forderten, den Konflikt um ihre Landrechte zu lösen. Er ist willkürlich inhaftiert und muss sofort freigelassen werden.
Am 8. April wurde Ko Wai Lu, ein bekannter politischer Aktivist, vom Gericht des Townships Kyauktada zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Er wurde nach Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches verurteilt, ein Gesetz, das regelmässig angewandt wird, um politische AktivistInnen festzunehmen und zu inhaftieren. Es sieht bis zu zwei Jahre Haft vor für die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen, die Angst oder Sorge unter der Bevölkerung hervorrufen bzw. Menschen dazu anstiften könnten, eine Straftat «gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe» zu begehen. Ko Wai Lu ist derzeit im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert.
Ko Wai Lu wurde am 18. Dezember 2014 in Rangun, der grössten Stadt Myanmars, festgenommen, weil er die Proteste von Demonstrierenden aus der Gemeinde Michaungkan unterstützt und gefördert hat. Berichten zufolge hatte er die Demonstrierenden mit Wasser versorgt. Die GemeindebewohnerInnen waren in der Nähe des Bürgermeisteramts von Rangun in einen friedlichen Sitzstreik getreten, um so dagegen zu protestieren, dass es den myanmarischen Behörden bisher nicht gelungen ist, den Konflikt um ihre Landrechte zu lösen.
In der Vergangenheit waren auch andere Personen, die an den Protesten teilgenommen oder mit ihnen in Verbindung gebracht wurden, von den myanmarischen Behörden ins Visier genommen worden. Im September 2014 war U Sein Than, der Sprecher der Gemeinde Michaungkan, wegen Demonstrierens ohne Genehmigung und Behinderung des Durchgangsverkehrs zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Februar 2015 wurden 14 BewohnerInnen der Gemeinde Michaungkan wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Ko Wai Lu ist ein bekannter politischer Aktivist in Myanmar, der in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen seiner Beteiligung an friedlichen politischen Protesten festgenommen und inhaftiert wurde. Die Festnahme im Dezember 2014 geschah weniger als einen Monat nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Im August 2014 war er zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er in Mandalay ohne Genehmigung gegen die Erhöhung der Strompreise demonstriert hatte.
Amnesty International sieht mit Sorge, dass die myanmarischen Behörden gezielt Einzelpersonen ins Visier nehmen, die an den Protesten der Gemeinde Michaungkan beteiligt sind oder mit ihr in Verbindung stehen. Im September 2014 war der Sprecher der Gemeinde Michaungkan wegen Demonstrierens ohne Genehmigung und Behinderung des Durchgangsverkehrs zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden (siehe UA-218/2014-1, online unter: www.amnesty.de/urgent-action/ua-218-2014-1/haftstrafen-wegen-friedlicher-proteste). Im Februar 2015 wurden 14 BewohnerInnen der Gemeinde Michaungkan wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt (siehe UA-005/2015-1, online unter: http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-005-2015-1/haftstrafen-fuer-demonstrierende). Angaben der Gemeinde Michaungkan zufolge beschlagnahmte das myanmarische Militär Anfang der 1990er-Jahre ihr Land. Die Gemeinde fordert nun die Rückgabe ihres Landes und Entschädigungsleistungen für ihre Verluste.
MenschenrechtsverteidigerInnen und andere AktivistInnen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind verankert in Artikel 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). In Myanmar gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit unter Strafe stellen, bspw. Paragraf 505(b) Strafgesetzbuch und Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäusserung, die von diesen beiden Gesetzen ausgehen, sind so allgemein und vage formuliert, dass sie potenziell dazu geeignet sind, in übermässiger und diskriminierender Weise angewandt zu werden.
Amnesty International erhält auch weiterhin Berichte über schlechte Haftbedingungen in Myanmar, die nicht den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Hierzu zählt z. B. der fehlende Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, vollwertiger Verpflegung und Wasser zum Waschen.