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Startseite Urgent Actions 2015 01 Political activist detained
UA 005/15
Myanmar
Abgeschlossen am 19. Februar 2015

Politischer Aktivist festgenommen

AI-Index: ASA 16/002/2015

In Myanmar ist der bekannte politische Aktivist Ko Wai Lu festgenommen worden. Ihn erwartet nun eine Haftstrafe, nachdem er friedliche Demonstrierende unterstützt hatte, die von den Behörden die Rückgabe ihres Landes forderten. 14 weitere Personen wurden ebenfalls angeklagt, weil sie an den friedlichen Protesten teilgenommen haben.

Am 18. Dezember 2014 wurde Ko Wai Lu, ein bekannter politischer Aktivist, in Rangun, der grössten Stadt Myanmars, festgenommen, weil er die Proteste von Demonstrierenden aus der Gemeinde Michaungkan unterstützt und gefördert hat. Berichten zufolge hatte er die Demonstrierenden mit Wasser versorgt. Im März 2014 waren die GemeindebewohnerInnen neben dem Maha-Bundula-Park, der sich in der Nähe des Bürgermeisteramts von Rangun befindet, in einen friedliche Sitzstreik getreten, um so dagegen zu protestieren, dass es den myanmarischen Behörden bisher nicht gelungen ist, den Konflikt um ihre Landrechte zu lösen. In den frühen 1990er-Jahren beschlagnahmte das myanmarische Militär offenbar ihr Land. Die Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren mit Demonstrationen für die Rückgabe ihres Landes und Entschädigungsleistungen für ihre Verluste eingesetzt.

Ko Wai Lu wurde am 19. Dezember vom Gericht des Townships in Kyauktada nach Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches angeklagt, ein Gesetz, das regelmässig angewandt wird, um politische AktivistInnen festzunehmen. Es sieht bis zu zwei Jahre Haft vor für die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen, die Angst oder Sorge unter der Bevölkerung hervorrufen bzw. Menschen dazu anstiften könnten, eine Straftat «gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe» zu begehen. Ko Wai Lu ist derzeit im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert.

Am 23. Dezember wurden 14 BewohnerInnen der Gemeinde Michaungkan festgenommen, als die Polizei ihren Sitzstreik auflöste. Sie wurden angeklagt, ohne Genehmigung demonstriert zu haben, strafbar nach Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Ausserdem wird ihnen die Verursachung von Schaden durch Missachtung der Anweisungen von Staatsbediensteten vorgeworfen, strafbar nach Paragraf 188 des myanmarischen Strafgesetzbuches. Die 14 GemeindebewohnerInnen befinden sich derzeit nicht in Haft. Ko Wai Lu und die 14 Demonstrierenden müssen sich ab dem 16. Januar 2015 vor einem Gericht im Township Kyauktada verantworten.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Ko Wai Lu ist ein bekannter politischer Aktivist in Myanmar, der in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen seiner Beteiligung an friedlichen politischen Protesten festgenommen und inhaftiert wurde. Die Festnahme im Dezember 2014 geschah weniger als einen Monat nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Im August 2014 war er zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er in Mandalay ohne Genehmigung gegen die Erhöhung der Strompreise demonstriert hatte.
Amnesty International sieht mir Sorge, dass die myanmarischen Behörden gezielt Einzelpersonen ins Visier nehmen, die an den Protesten der Gemeinde Michaungkan beteiligt sind oder mit ihr in Verbindung stehen. Im September 2014 war der Sprecher der Gemeinde Michaungkan wegen Demonstrierens ohne Genehmigung und Behinderung des Durchgangsverkehrs zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden (Siehe Urgent Action: www.amnesty.de/urgent-action/ua-218-2014-1/haftstrafen-wegen-friedlicher-proteste). Nae Nway Than, die Tochter von U Sein Than, und vier weitere Personen wurden unter Anklage gestellt, ohne Genehmigung während der Verhandlung gegen U Sein Than vor dem Gericht protestiert zu haben. Zusätzlich zu der Tatsache, dass die Bestrafung von friedlichen Protesten nach internationalen Menschenrechtsnormen unzulässig ist, hatte Nae Nway Than angegeben, dass sie lediglich an der Verhandlung teilnehmen wollte und nicht protestiert hatte.
Der aktuelle Sitzstreik neben dem Maha-Bundula-Park folgt einer ähnlichen Protestaktion, die im November 2013 vor der Myasaryan-Pagode in Rangun begonnen hatte und am 11. Dezember 2013 beendet wurde. Die GemeindebewohnerInnen hatten zugestimmt, ihren Protest drei Monate lang auszusetzen, nachdem der für Landstreitigkeiten eingerichtete Parlamentsausschuss zugesichert hatte, den Fall zu untersuchen. Dem Ausschuss ist es jedoch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, sodass der Sitzstreik im März 2014 wieder aufgenommen wurde.
MenschenrechtsverteidigerInnen und andere AktivistInnen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind verankert in Artikel 19 und 20 der AEMR. In Myanmar gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit unter Strafe stellen, bspw. Paragraf 505(b) Strafgesetzbuch und Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäusserung, die von diesen beiden Gesetzen ausgehen, sind so allgemein und vage formuliert, dass sie potenziell dazu geeignet sind, in übermässiger und diskriminierender Weise angewandt zu werden. Amnesty International erhält auch weiterhin Berichte über schlechte Haftbedingungen in Myanmar, die nicht den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Hierzu zählt z. B. der fehlende Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, vollwertiger Verpflegung und Wasser zum Waschen.

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