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Startseite Urgent Actions 2015 01 Sentenced to death after unfair trial
UA 001/15
Bahrain
Abgeschlossen am 18. Februar 2015

Todesurteil nach unfairem Gerichtsverfahren

AI-Index: MDE 11/002/2015

In Bahrain sind am 29. Dezember zwei Männer zum Tode verurteilt worden. Amnesty International ist der Auffassung, dass sie kein faires Gerichtsverfahren erhalten haben. Die Hauptbeweise gegen sie sollen unter Folter erpresst worden sein.

Am 29. Dezember wurden Mohamed Ramadhan ‘Issa ‘Ali Hussain und Hussain ‘Ali Moosa Hussain Mohamad vom Hohen Strafgericht in Manama, der Hauptstadt Bahrains, wegen der Tötung eines Polizisten während eines Bombenanschlags in dem Dorf al-Deir am 14. Februar 2014 zum Tode verurteilt. Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt.

Mohamed Ramadhan ‘Issa ‘Ali Hussain und Hussain ‘Ali Moosa Hussain Mohamad berichteten ihren Rechtsbeiständen, dass sie während der ersten Tage ihrer Haft im Februar und März gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, während sie in Abwesenheit ihrer Rechtsbeistände von der Kriminalpolizei verhört wurden. Mohamed Ramadhan weigerte sich, ein Geständnis zu unterschreiben. Hussain ‘Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmassen aufgehängt und über mehrere Tage geschlagen worden war. Sein «Geständnis» wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen. Hussain ‘Ali Moosa sagte seinen Rechtsbeiständen, dem zuständigen Staatsanwalt von seinem erzwungenen Geständnis und der Folter berichtet zu haben. Dieser wies seine Anschuldigungen jedoch ab und liess ihn zurück zur Kriminalpolizei überstellen, wo er zwei weitere Monate lang gefoltert worden sein soll. Mohamed Ramadhans Bericht beim zuständigen Staatsanwalt über seine erlittene Folter wurde seinen Angaben zufolge ebenfalls abgewiesen.

Nach Kenntnis von Amnesty International wurden bezüglich der Foltervorwürfe der beiden Männer keine Untersuchungen angestellt. Mohamed Ramadhan wurde die Übertragung einer Vertretungsvollmacht auf seinen Rechtsbeistand verwehrt, er kann somit sein Urteil nicht anfechten. Falls die Vertretungsvollmacht nicht innerhalb der nächsten Tage bewilligt wird, muss er damit rechnen, dass sein Urteil vom Berufungsgericht letztinstanzlich bestätigt wird. Zurzeit ist Mohamed Ramadhan im Gefangenenlager Asri infaftiert. Hussain ‘Ali Moosa hat bereits Rechtsmittel gegen sein Urteil eingelegt und sitzt derzeit im Jaw-Gefängnis ein.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen sowie in den Verfassungen vieler Staaten festgeschrieben. Amnesty International ist der Auffassung, dass die Todesstrafe immer und in jedem Fall im Widerspruch zu diesen Rechten steht.

Im Jahre 2007 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution für ein Hinrichtungsmoratorium verabschiedet. Dies bedeutet, dass die grosse Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten in allen Teilen der Welt sich für die Aussetzung der Todesstrafe ausspricht.

In den vergangenen Jahren wurde die Todesstrafe in Bahrain nur in seltenen Fällen verhängt. Zuletzt wurde ein Todesurteil im Juli 2010 vollstreckt; der bangladeschische Staatsbürger Russell Mezan wurde von einem Erschiessungskommando hingerichtet. Seit 2011 wurden in Bahrain mindestens acht Todesurteile verhängt, einige davon wurden jedoch von Berufungsgerichten aufgehoben.

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