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Startseite Urgent Actions 2014 09 Photojournalist held a year without charge Shawkan’s trial postponed until 23 April
FI 243/14-5
Ägypten
Abgeschlossen am 13. Mai 2016

Verfahren gegen Shawkan auf den 23. April verschoben

AI-Index: MDE 12/3786/2016

Am 26. März wurden vor Gericht die genauen Anklagepunkte gegen den Fotojournalisten Mahmoud Abu Zeid, auch bekannt als „Shawkan“, genannt. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Fortsetzung des Verfahrens daraufhin auf den 23. April verschoben. Gegen Mahmoud Abu Zeid sind im Zusammenhang mit seiner journalistischen Arbeit konstruierte Anklagen erhoben worden. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und ihm könnte bei einem Schuldspruch die Todesstrafe drohen.

Am 26. März musste Mahmoud Abu Zeid, auch bekannt als „Shawkan“, zum ersten Mal vor dem Strafgericht von Kairo erscheinen. Das Gericht verschob das Verfahren dann jedoch erneut um einen Monat, auf den 23. April. So soll es der Verteidigung ermöglicht werden, die Fallakten einzusehen und eine Verteidigung vorzubereiten. Zudem soll die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit erhalten, Beweise einzureichen, mit denen die Anklagen unterstützt werden.

Zu den am 26. März vor Gericht spezifizierten Anklagen gegen Mahmoud Abu Zeid gehören „Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe“, „Mord“, „versuchter Mord“, „Teilnahme an einer Versammlung mit dem Ziel einzuschüchtern, Terror zu verbreiten und das Leben von Menschen zu gefährden“, „Behinderung von öffentlichen Versorgungsunternehmen“, „versuchter Umsturz der Regierung unter Einsatz von Gewalt, einer Machtdemonstration und der Androhung von Gewalt“, „Widerstand gegen die Behörden“, „Behinderung der Umsetzung von Gesetzen und Kontrolle“ und „Störung der öffentlichen Ordnung“. Mahmoud Abu Zeid streitet alle erhobenen Anklagen ab. Sollte er schuldig gesprochen werden, könnte ihm die Todesstrafe drohen.

Mahmoud Abu Zeid war am 14. August 2013 festgenommen worden, als er die gewaltsame Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo fotografisch dokumentierte, und befindet sich seitdem in Haft. Er ist nun bereits seit über 950 Tagen inhaftiert, was gegen ägyptisches Recht verstösst. Bei Personen, denen Straftaten vorgeworfen werden, die mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe geahndet werden können, beträgt die Höchstdauer für Untersuchungshaft gemäss Paragraf 143 der ägyptischen Strafprozessordnung zwei Jahre. Seine Rechtsbeistände haben beim zuständigen Richter eine sofortige Freilassung bis zum Beginn seines Verfahrens am 23. April beantragt, der Antrag wurde jedoch abgewiesen.

Obwohl bei Mahmoud Abu Zeid eine Hepatitis-C-Erkrankung diagnostiziert wurde, verweigert man ihm im Tora-Gefängnis weiterhin den Zugang zu medizinischer Versorgung. In der Folge hat sich sein Gesundheitszustand stark verschlechtert. Seine Familie hat bereits wiederholt erfolglos eine Freilassung aus medizinischen Gründen bei der Staatsanwaltschaft beantragt.

Hintergrundinformationen

Mahmoud Abu Zeid arbeitet als freiberuflicher Fotojournalist. Am 14. August 2013, dem Tag seiner Festnahme, dokumentierte er die gewaltsame Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo für die britische Fotoagentur Demotix. Zuvor hat er für eine Reihe von Medien gearbeitete, unter anderem für das Time Magazine, Die Zeit, BILD und Media Group. Obwohl Demotix der ägyptischen Staatsanwaltschaft gegenüber bestätigte, dass Mahmoud Abu Zeid zum Zeitpunkt seiner Festnahme für sie tätig war, wurde er dennoch inhaftiert.
Seit der Festnahme von Mahmoud Abu Zeid ist seine Haftanordnung immer wieder mit der Begründung verlängert worden, dass die Staatsanwaltschaft weitere Verhöre durchführen müsse und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Gemäss der ägyptischen Strafprozessordnung dürfen Personen, denen Vergehen vorgeworfen werden, maximal sechs Monate in Untersuchungshaft festgehalten werden. Bei mutmasslichen Verbrechen beträgt die Höchstdauer 18 Monate und bei Straftaten, die mit der Todesstrafe oder einer lebenslanger Haftstrafe geahndet werden können, zwei Jahre (Paragraf 143). Im Fall von Mahmoud Abu Zeid wurde die Höchstdauer der Untersuchungshaft bereits im August 2015 überschritten. Seine Rechtsbeistände haben vor dem Berufungsgericht ein Rechtsmittel eingelegt und seine sofortige Freilassung gefordert, jedoch ohne Erfolg.
Mahmoud Abu Zeid sagte, dass er an seinem ersten Tag in Haft sowie bei seinem Transport in das Abu Zabaal-Gefängnis am 17. August 2013 von PolizistInnen und SoldatInnen geschlagen wurde. BeamtInnen sollen ihn getreten und mit Fäusten und Schlagstöcken auf ihn eingeschlagen haben. Bei seinem Transport in das Abu Zabaal-Gefängnis wurde er ausserdem acht Stunden lang bei Temperaturen von über 30 Grad ohne Essen, Wasser und frische Luft in einem geparkten Transporter festgehalten. Im April 2015 schrieb er einen Brief, den Amnesty International veröffentlichte. Darin beschrieb er die katastrophalen Bedingungen, unter denen er festgehalten wird, und bezeichnete seine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit als „psychisch unerträglich“.
Das Gerichtsverfahren, in dem Mahmoud Abu Zeid zusammen mit 738 weiteren Personen unter Anklage steht, sollte am 12. Dezember 2015 beginnen, wurde dann jedoch auf den 6. Februar 2016 verschoben, offenbar damit Bauarbeiten am Gerichtssaal durchgeführt werden konnten, bei denen die Käfige, in denen sich die Angeklagten während des Verfahrens aufhalten müssen, vergrössert werden sollten. GerichtsbeamtInnen hatten festgestellt, dass der Gerichtssaal zu klein ist, um Platz für alle Angeklagten zu bieten. Während des Gerichtstermins am 26. März 2016 übermittelte die Staatsanwaltschaft neue Anklagen, die gegen Mahmoud Abu Zeid persönlich erhoben wurden. Seine Rechtsbeistände beantragten daraufhin eine Verschiebung des Verfahrens, um die Fallakten und von der Staatsanwaltschaft vorgelegtes audiovisuelles Material überprüfen zu können. Das Verfahren soll am 23. April fortgesetzt werden.
Das bisherige Verfahren gegen Mahmoud Abu Zeid war unfair. Seinen Rechtsbeiständen wurde wiederholt der Zugang zu wichtigen Dokumenten verwehrt. Unter anderem durften sie die Liste der Anklagepunkte nicht einsehen. Dies erschwerte es ihnen, die Verteidigung von Mahmoud Abu Zeid angemessen vorzubereiten. Gerichtsverfahren, bei denen sehr viele Personen gleichzeitig angeklagt sind, erschweren die Einhaltung des Rechts auf einen fairen Gerichtsprozess für jeden einzelnen Angeklagten. Die ägyptischen Behörden haben bereits mehrfach solche Massenverfahren durchgeführt, in denen Mitglieder von Oppositionsgruppen angeklagt wurden. Viele von ihnen mussten sich wegen konstruierter Anklagen verantworten, ohne dass die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Angeklagten bewiesen wurde.
Ägypten ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Artikel 9 verbietet die willkürliche Inhaftierung. Artikel 19 garantiert das Recht, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Artikel 14 garantiert das Recht auf einen fairen und öffentlichen Gerichtsprozess durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht. Desweiteren garantiert der Artikel, dass jede Person, die wegen einer strafbaren Handlung angeklagt wird, Anspruch darauf hat, über Art und Grund der gegen sie erhobenen Anklage unterrichtet zu werden; dass sie hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung erhält; und dass sie das Recht hat, bei der Verhandlung anwesend zu sein, und Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen.

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