Verfahrenstermin festgelegt
Das Verfahren gegen den Fotojournalisten Mahmoud Abu Zeid, auch bekannt als «Shawkan», soll am 12. Dezember beginnen. Gegen ihn ist im Zusammenhang mit seiner journalistischen Arbeit Anklage erhoben worden. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.
Laut Berichten ägyptischer Medien soll die erste Anhörung im Verfahren gegen Mahmoud Abu Zeid am 12. Dezember vor dem Strafgericht von Kairo stattfinden. Der Fotojournalist war am 14. August 2013 festgenommen worden, als er die gewaltsame Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo fotografisch dokumentierte. Die Inhaftierung von Mahmoud Abu Zeid, die inzwischen mehr als zwei Jahre andauert, ist nach ägyptischem Recht rechtswidrig. Gemäss Paragraf 143 der ägyptischen Strafprozessordnung beträgt die Höchstdauer für Untersuchungshaft zwei Jahre. Dies ist das erste Mal, dass diese Höchstdauer im Zusammenhang mit einem ägyptischen Journalisten überschritten wurde.
Mahmoud Abu Zeid muss sich, wie auch 738 weitere Personen, im Zusammenhang mit einer Reihe identischer, konstruierter Anklagen vor Gericht verantworten. Dabei wird seine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht berücksichtigt. Gegen ihn ist unter anderem Anklage wegen «Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe» (die Muslimbruderschaft), «Mord», «Zerstörung von privatem und öffentlichem Eigentum» und «Schusswaffenbesitzes» erhoben worden. Während einer Befragung 2013 stritt er jegliche Verbindungen zur Muslimbruderschaft und alle weiteren gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab. Die Rechtsbeistände von Mahmoud Abu Zeid haben Amnesty International gegenüber angegeben, dass man ihnen auch mehr als einen Monat nach Verweisung des Falls an ein Strafgericht noch immer den Zugang zu wichtigen Dokumenten verwehrt. Unter anderem dürfen sie die Verweisungsentscheidung des Staatsanwalts nicht einsehen, die eine Reihe von Anklagepunkten, die Anzahl der Angeklagten sowie für den Fall relevante strafrechtliche Bestimmungen, enthält. Dies hindert sie daran, die Verteidigung von Mahmoud Abu Zeid angemessen vorzubereiten.
Obwohl sich sein Gesundheitszustand aufgrund einer Hepatitis-C-Erkrankung weiter verschlechtert, erhält Mahmoud Abu Zeid noch immer keine Medikamente. Seine Familie hat bereits mindestens 17-mal erfolglos eine Freilassung aus medizinischen Gründen bei der Staatsanwaltschaft beantragt.
Hintergrundinformationen
Mahmoud Abu Zeid arbeitet als freiberuflicher Fotojournalist. Am 14. August 2013, dem Tag seiner Festnahme, dokumentierte er die gewaltsame Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo für die britische Fotoagentur Demotix. Diese bestätigte der ägyptischen Staatsanwaltschaft gegenüber, dass Mahmoud Abu Zeid zu diesem Zeitpunkt für sie tätig war. Dennoch befindet sich der Fotojournalist weiter in Untersuchungshaft.
Seit der Festnahme von Mahmoud Abu Zeid ist seine Haftanordnung immer wieder mit der Begründung verlängert worden, dass die Staatsanwaltschaft weitere Verhöre durchführen müsse und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.
Gemäss der ägyptischen Strafprozessordnung dürfen Personen, denen Vergehen vorgeworfen werden, maximal sechs Monate in Untersuchungshaft festgehalten werden. Bei mutmasslichen Verbrechen beträgt die Höchstdauer 18 Monate und bei Straftaten, die mit der Todesstrafe oder einer lebenslanger Haftstrafe geahndet werden können, zwei Jahre (Paragraf 143).
Die Rechtsbeistände von Mahmoud Abu Zeid haben vor dem Berufungsgericht ein Rechtsmittel eingelegt und seine sofortige Freilassung gefordert, da er sich bereits länger als gesetzlich erlaubt in Untersuchungshaft befindet.
Der Fotojournalist wurde nach seiner Festnahme am 14. August 2013 auf einer Polizeistation in Kairo festgehalten, bevor man ihn dann in das Abu Zabaal-Gefängnis verlegte. Er wurde bei seiner Ankunft im Gefängnis und während seines Transports zwischen verschiedenen Polizeistationen im Rahmen sogenannter „Willkommenspartys“ geschlagen. Derzeit wird er in einer schlecht belüfteten und überfüllten Zelle im Tora-Gefängnis festgehalten. Im April 2015 schrieb er einem Brief, den Amnesty International veröffentlichte. Darin beschrieb er die katastrophalen Bedingungen unter denen er festgehalten wird und bezeichnete seine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit als „psychisch unerträglich“. Seit dem Sturz von Mohamed Mursi im Juli 2013, werden immer wieder JournalistInnen und Medienschaffende in Ägypten aufgrund von geäusserter Kritik an den Behörden und deren Menschenrechtsbilanz, festgenommen oder angeklagt. Die Behörden haben JournalistInnen, die Kritik üben oder mit der Opposition in Verbindung stehen, auf der Grundlage erfundener Anklagepunkte wie beispielsweise der „Verbreitung falscher Nachrichten, Informationen oder Gerüchte“ oder auch „staatsgefährdender Aktivitäten“ und des „Aufrufs zu Gewalt“ strafrechtlich verfolgt. Nach Recherchen von Amnesty International sind in Ägypten derzeit mindestens 18 JournalistInnen und andere Medienschaffende inhaftiert. Die meisten von ihnen hatten über Menschenrechtsverletzungen berichtet, die Sicherheitskräfte oder Regierung kritisiert oder einfach nur die Polizei oder Armee fotografiert. Einige von ihnen hatten für Medien gearbeitet, von denen bekannt ist, dass sie die inzwischen verbotene Muslimbruderschaft unterstützen. Andere sind offenbar zwischen die Fronten von Ägypten und Katar geraten. Katar war ein grosser Unterstützer der Regierung von Mohamed Mursi.