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Startseite Urgent Actions 2014 09 Photojournalist held a year without charge 30 June set as date of verdict for Shawkan
FI 243/14-14
Ägypten
Abgeschlossen am 28. Juli 2018
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Expected date for verdict postponed to 28 July

On 30 June, the Cairo Criminal Court set the 28 July as the new expected date for issuing the verdict against Shawkan and 738 other defendants in the Rabaa dispersal case. The court reasoned that the Ministry of Interior was unable to transport all the defendants to the court for security reasons, and as such the court decided to postpone the verdict.

The Egypt Team spoke with Shawkan’s brother, who said that: «It is unfair for a journalist to be imprisoned all of that time merely for doing his work. Why would he be imprisoned in pre-trial detention for over four years? This is punitive, not pre-trial detention.»

Please continue to escalate the pressure on Egyptian authorities and to show that there is global interest in the case of Shawkan.

Urteil gegen Shawkan am 30. Juni

AI-Index: MDE 12/8501/2018

Das Strafgericht von Kairo hat die Verkündung des Urteils gegen den Journalisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Mahmoud Abu Zeid (als «Shawkan» bekannt) für den 30. Juni angesetzt. Auch die Urteile gegen 738 weitere Angeklagte sollen an diesem Tag verkündet werden. Bis zum 30. Juni wird «Shawkan» 1781 Tage in Untersuchungshaft verbracht haben.

Am 29. Mai erklärte das Strafgericht von Kairo, dass die Anhörung der Argumente der Verteidigung abgeschlossen seien. Das Gericht setzte die Verkündung der Urteile gegen den Journalisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Mahmoud Abu Zeid («Shawkan») und die 738 weiteren im selben Verfahren Angeklagten auf den 30. Juni fest. Mahmoud Abu Zeid droht die Todesstrafe, nachdem der Staatsanwalt für ihn und alle 738 Mitangeklagten die Todesstrafe gefordert hat.

Der 30-jährige Fotojournalist steht gemeinsam mit 738 weiteren Angeklagten, unter denen sich auch Führungspersönlichkeiten der Muslimbruderschaft befinden, in einem summarischen Verfahren vor Gericht. Ihm werden von der Staatsanwaltschaft 24 Straftaten zur Last gelegt, einschliesslich Mord. Bislang hat die Staatsanwaltschaft jedoch kein Beweismaterial vorgelegt, das den Vorwurf erhärtet, dass Mahmoud Abu Zeid die ihm zur Last gelegten Gewaltstraftaten begangen hat. Dem Journalisten wird ausserdem «rechtswidrige Versammlung» zur Last gelegt – ein Vorwurf, der auf Grundlage der Verpflichtungen Ägyptens im Rahmen des Völkerrechts und der Verfassung des Landes zur Aufrechterhaltung des Rechts auf Versammlungsfreiheit keinen Straftatbestand darstellt. Amnesty International betrachtet «Shawkan» als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Mahmoud Abu Zeid befindet sich seit der Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Nasr City am 14. August 2013 in Untersuchungshaft. Dieser lange Haftzeitraum stellt einen Verstoss gegen ägyptisches Recht dar, weil darin eine Begrenzung der Untersuchungshaft auf höchstens zwei Jahre festgeschrieben ist. Der Bruder von «Shawkan» sagte Amnesty International: «Es ist unrecht, dass ein Journalist für eine solch lange Zeit inhaftiert ist, nur weil er seine Arbeit getan hat. Warum ist er seit über vier Jahren in Untersuchungshaft? Das ist eine Strafe, keine Untersuchungshaft.»

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nach dem Sturz von Mohammed Mursi am 3. Juli 2013 begann Mahmoud Abu Zeid, den Sitzstreik von AnhängerInnen des ehemaligen Präsidenten auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Nasr City, einem Stadtteil von Kairo, fotografisch zu dokumentieren. Am 14. August 2013 setzten die ägyptischen Sicherheitskräfte bei der Räumung des Platzes unverhältnismässige Gewalt ein. Dabei wurden Hunderte Protestierende sowie acht Angehörige der Sicherheitskräfte getötet. Als Mahmoud Abu Zeid am 14. August 2013 von Polizeikräften festgenommen wurde, war er für die britische Fotoagentur Demotix tätig. Zwei ausländische JournalistInnen wurden ebenfalls festgenommen, kamen jedoch noch am selben Tag frei. Obwohl Demotix der ägyptischen Staatsanwaltschaft gegenüber bestätigte, dass Mahmoud Abu Zeid zum Zeitpunkt seiner Festnahme für sie tätig war, wurde er inhaftiert.
Mahmoud Abu Zeid sagte, dass er an seinem ersten Tag in Haft sowie bei seinem Transport aus der überfüllten Zelle einer Kairoer Polizeiwache in das Abu-Zaabal-Gefängnis am 17. August 2013 von PolizistInnen und SoldatInnen geschlagen wurde. Laut einem Brief von ihm, den Amnesty International am 5. April 2015 veröffentlichte (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2015/04/600-days-in-jail-for-taking-pictures/), sollen BeamtInnen ihn getreten und mit Fäusten und Schlagstöcken auf ihn eingeschlagen haben. Bei seinem Transport in das Abu-Zaabal-Gefängnis wurde er ausserdem acht Stunden lang bei Temperaturen von über 30 Grad ohne Essen, Wasser und frische Luft in einem geparkten Transporter festgehalten. In dem Brief bezeichnete er seine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit als «psychisch unerträglich». Er wurde im Dezember 2013 in den Tora-Gefängniskomplex in Kairo verlegt und befindet sich noch immer in diesem Gefängnis.
Die Familie von Mahmoud Abu Zeid teilte Amnesty International mit, dass er vor seiner Festnahme am 14. August 2013 eine Hepatitis-C-Diagnose erhalten hatte und dass sich sein Gesundheitszustand im Gefängnis verschlechtert. Doch am 20. Mai 2017 legte die Staatsanwaltschaft dem Kairoer Strafgericht den Bericht der gerichtsmedizinischen Behörde über Mahmoud Abu Zeid vor, in dem es heisst, er würde an keiner Krankheit leiden und dass er bei «sehr guter» Gesundheit sei. Bei derselben Sitzung ordnete das Gericht eine Untersuchung der Vorwürfe an, die von mehreren Inhaftierten, darunter auch Mahmoud Abu Zeid, vorgebracht worden waren. Sie warfen der Gefängnisverwaltung vor, sie durch körperliche Übergriffe und das Vorenthalten von Medikamenten und Hygieneartikeln zu misshandeln. Bislang hat das Gericht sich nicht dazu geäussert, ob eine Untersuchung eingeleitet wurde.
Am 21. Oktober 2016 hat die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des UN-Menschenrechtsrats ihre Einschätzung zu diesem Fall veröffentlicht. Darin fordert sie die ägyptischen Behörden auf, Shawkan «umgehend freizulassen» und «ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung einzuräumen». Die Arbeitsgruppe betrachtet die Festnahme und den Freiheitsentzug Shawkans als willkürlich und als Verletzung der Rechte und Freiheiten, welche die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantieren.
Die Anhörung von Mahmoud Abu Zeid vor dem Kairoer Strafgericht wurde mehr als 50 Mal vertagt, in erster Linie wegen der grossen Zahl an Angeklagten. Gerichtsverfahren, bei denen sehr viele Personen gleichzeitig angeklagt sind, erschweren die Einhaltung des Rechts auf einen fairen Gerichtsprozess für jeden einzelnen Angeklagten. Seinen Rechtsbeiständen wurde von den ägyptischen Behörden wiederholt der Zugang zu wichtigen Dokumenten verwehrt.
Ägypten ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Artikel 9 verbietet die willkürliche Inhaftierung. Artikel 19 garantiert das Recht auf Meinungsfreiheit – das Recht, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Artikel 14 garantiert das Recht auf einen fairen und öffentlichen Gerichtsprozess durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf gesetzlicher Grundlage eingerichtetes Gericht. Desweiteren garantiert der Artikel, dass jede Person, die wegen einer strafbaren Handlung angeklagt wird, Anspruch darauf hat, über Art und Grund der gegen sie erhobenen Anklage unterrichtet zu werden; dass sie hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung erhält; und dass sie das Recht hat, bei der Verhandlung anwesend zu sein und Fragen an die BelastungszeugInnen zu stellen oder stellen zu lassen.

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