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Startseite Urgent Actions 2014 09 Photojournalist held a year without charge Shawkan’s trial adjourned to 17 January
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Ägypten
Abgeschlossen am 25. Februar 2017
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Update on Shawkan: 07.02.2017

The trial of Shawkan, and that of 738 other defendants in the ‘Rabaa dispersal’ case, was today adjourned to 25 February 2017.  

The court ordered that Shawkan be presented for examination by the Forensic Medicine Authority which reports to the Ministry of Justice, to assess the state of Shawkan's health as per his lawyer’s request. The request was filed in response to the prison doctor’s report that found Shawkan to be in good health, despite his family’s claim that he has Hepatitis C.

Thank you for your continued support on the case.

We will be sure to release a formal UA update when there are key relevant changes/developments.

Verfahren auf 17. Januar verschoben

AI-Index: MDE 12/5420/2017

Das Verfahren gegen den Fotojournalisten Mahmoud Abu Zeid, auch bekannt als „Shawkan“, ist erneut verschoben worden und soll nun am 17. Januar stattfinden. Der Bericht des Gefängnisarztes bescheinigt ihm eine gute Gesundheit, obwohl seine Familie sagt, dass bei ihm vor seiner Inhaftierung eine Hepatitis C festgestellt wurde.

Am 27. Dezember fand die letzte Anhörung im Verfahren des unter dem Namen „Shawkan“ bekannten Fotojournalisten Mahmoud Abu Zeid statt. Laut einem seiner Rechtsbeistände las die Richterin einen Bericht des Gefängnisarztes aus dem Tora-Gefängnis vor, in dem es hiess, Shawkan erfreue sich guter Gesundheit. Dies widerspricht jedoch den Angaben seiner Familie, die darauf hinweist, dass er vor seiner Festnahme am 14. August 2013 eine Hepatitis-C-Diagnose erhalten hatte. Karim Abdelrady, einer seiner drei Rechtsbeistände, sagte im ägyptischen Fernsehen, dass die Anwälte fordern werden, dass Shawkan einem Arzt der Gerichtsmedizinischen Behörde vorgeführt wird, um seinen Gesundheitszustand zu prüfen. Andere Angeklagte im selben Fall wurden aufgrund der Ergebnisse einer gerichtsmedizinischen Untersuchung freigelassen, die ergeben hatte, dass sie genau wie Shawkan an Hepatitis C leiden oder an Krebs erkrankt sind.

Der 29-Jährige Fotojournalist steht gemeinsam mit 738 weiteren Angeklagten vor Gericht, unter denen sich auch Führungspersönlichkeiten der Muslimbruderschaft befinden. Bislang wurde kein Beweismaterial vorgelegt, das die Anklagen gegen Mahmoud Abu Zeid erhärtet. Zu den neun konstruierten Anklagepunkten, die gegen ihn erhoben wurden, gehört auch „Mord“. Bei einem Schuldspruch könnte er daher zum Tode verurteilt werden. Mahmoud Abu Zeid wurde am 14. August 2013 festgenommen, als er Fotos machte.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der Fall Mahmoud Abu Zeid wurde im Briefmarathon 2016 aufgegriffen. Während des Briefmarathons schrieben Menschen aus aller Welt Solidaritätsschreiben an den inhaftierten Journalisten und Appellbriefe an die Regierung. Seit November 2016 haben 235 000 Menschen aus der ganzen Welt die Freilassung von Shawkan gefordert. Diese Zahl wird im Laufe der Auszählung der Briefmarathon-Appelle sicherlich noch steigen.

Mahmoud Abu Zeid arbeitet als freiberuflicher Fotojournalist und wurde am 14. August 2013 festgenommen. Am Tag seiner Festnahme dokumentierte er die gewaltsame Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo für die britische Fotoagentur Demotix. Zwei ausländische JournalistInnen wurden ebenfalls festgenommen, kamen jedoch noch am selben Tag frei. Obwohl Demotix der ägyptischen Staatsanwaltschaft gegenüber bestätigte, dass Mahmoud Abu Zeid zum Zeitpunkt seiner Festnahme für sie tätig war, wurde er inhaftiert.

Mahmoud Abu Zeid sagte, dass er an seinem ersten Tag in Haft sowie bei seinem Transport aus der überfüllten Zelle einer Kairoer Polizeiwache in das Abu Zabaal-Gefängnis am 17. August 2013 von PolizistInnen und SoldatInnen geschlagen wurde. Laut einem Brief von ihm, den Amnesty International am 5. April 2015 veröffentlichte (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2015/04/600-days-in-jail-for-taking-pictures/), sollen BeamtInnen ihn getreten und mit Fäusten und Schlagstöcken auf ihn eingeschlagen haben. Bei seinem Transport in das Abu Zabaal-Gefängnis wurde er ausserdem acht Stunden lang bei Temperaturen von über 30 Grad ohne Essen, Wasser und frische Luft in einem geparkten Transporter festgehalten. In dem Brief bezeichnete er seine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit als „psychisch unerträglich“.

Mahmoud Abu Zeid befindet sich weit über die nach Paragraf 143 der ägyptischen Strafprozessordnung zulässigen zwei Jahre in Untersuchungshaft. Gemäss Paragraf 143 dürfen Personen, denen Straftaten vorgeworfen werden, die mit der Todesstrafe oder einer lebenslangen Haftstrafe geahndet werden können, maximal zwei Jahre in Untersuchungshaft festgehalten werden.

Er befindet sich weiterhin im Tora-Gefängniskomplex.

Am 21. Oktober hat die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des UN-Menschenrechtsrats ihre Einschätzung zu diesem Fall veröffentlicht. Darin fordert sie die ägyptischen Behörden auf, Shawkan „umgehend freizulassen“ und „ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung einzuräumen“. Die Arbeitsgruppe betrachtet die Festnahme und den Freiheitsentzug Shawkans als willkürlich und als Verletzung der Rechte und Freiheiten, welche die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantieren.

Das bisherige Verfahren gegen Mahmoud Abu Zeid war unfair. Seinen Rechtsbeiständen wurde wiederholt der Zugang zu wichtigen Dokumenten verwehrt. Unter anderem durften sie die Liste der Anklagepunkte nicht einsehen. Dies erschwerte es ihnen, die Verteidigung von Mahmoud Abu Zeid angemessen vorzubereiten. Gerichtsverfahren, bei denen sehr viele Personen gleichzeitig angeklagt sind, erschweren die Einhaltung des Rechts auf einen fairen Gerichtsprozess für jeden einzelnen Angeklagten. Die ägyptischen Behörden haben bereits mehrfach solche Massenverfahren durchgeführt, in denen Mitglieder von Oppositionsgruppen angeklagt wurden. Viele von ihnen mussten sich wegen konstruierter Anklagen verantworten, ohne dass die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Angeklagten bewiesen wurde.

Ägypten ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Artikel 9 verbietet die willkürliche Inhaftierung. Artikel 19 garantiert das Recht, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Artikel 14 garantiert das Recht auf einen fairen und öffentlichen Gerichtsprozess durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf gesetzlicher Grundlage eingerichtetes Gericht. Desweiteren garantiert der Artikel, dass jede Person, die wegen einer strafbaren Handlung angeklagt wird, Anspruch darauf hat, über Art und Grund der gegen sie erhobenen Anklage unterrichtet zu werden; dass sie hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung erhält; und dass sie das Recht hat, bei der Verhandlung anwesend zu sein und Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen.

10 Briefe verschickt  
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