Fotojournalist weiter in Haft
Mahmoud Abu Zied befindet sich bereits seit mehr als 18 Monaten ohne Anklage und Verfahren in Haft. Nun ist er wegen eines Briefs verhört worden, den er im Gefängnis geschrieben hat und der später auf Facebook veröffentlicht wurde. Der Fotojournalist ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich aufgrund seiner journalistischen Arbeit festgehalten wird.
Mahmoud Abu Zied ist am 9. Februar ohne seinen Rechtsbeistand von einem Angehörigen des Innenministeriums verhört worden. Bei dem Verhör ging es um einen Brief, den er in Haft geschrieben hat und der auf der Facebook-Seite „Freedom for Shwakan“ (Freiheit für Shawkan) veröffentlicht worden ist. Auf der Facebook-Seite setzen sich Menschen für die Freilassung von Mahmoud Abu Zied ein. Der Fotojournalist wurde in dem Verhör unter anderem gefragt, ob er den Brief geschrieben habe und wie er es ihm gelungen sei, den Brief aus dem Gefängnis zu schmuggeln und ihn ins Internet zu stellen. Der Brief, um den es geht, wurde in einem Bericht des Fernsehsenders Egyptian TV gezeigt.
Die Haftanordnung gegen Mahmoud Abu Zied sollte am 15. Februar erneuert werden. Seine Rechtsbeistände forderten das Richtergremium des Strafgerichts in Kairo auf, sich für befangen zu erklären, da die Untersuchungshaft von Mahmoud Abu Zied mehr als ein Jahr lang immer wieder ohne rechtsgültige Begründung verlängert worden war. Das Gericht leitete diesen Antrag zur Beurteilung an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Am 26. Februar hat das Strafgericht in Kairo die Haftanordnung gegen Mahmoud Abu Zied erneut um weitere 45 Tage verlängert.
Mahmoud Abu Zied erklärte in seinem Brief, dass man ihn aufgrund konstruierter Anschuldigungen festhalte. Diese Anschuldigungen entsprächen im Wesentlichen denen, die auch gegen die 300 weiteren Personen erhoben wurden, die ebenfalls im Zusammenhang mit demselben Fall inhaftiert wurden. Er erklärte zudem, dass andere Personen, die in etwa zur selben Zeit festgenommen worden waren wie er, wie beispielsweise der Al-Jazeera-Journalist Abdullah al-Shami, aus medizinischen Gründen freigelassen worden seien, während er sich trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden seit mehr als 550 Tagen ohne Anklage oder Verfahren in Haft befinde. Laut seiner Familie leidet Mahmoud Abu Zied an Anämie, weshalb sich sein Gesundheitszustand seit seiner Inhaftierung verschlechtert habe. Seine Angehörigen geben zudem an, dass er Depressionen habe, kaum Nahrung zu sich nehme, sich regelmässig übergeben müsse und an Schlaflosigkeit leide. Der Fotojournalist weigert sich, mit den anderen Häftlingen in seiner Zelle zu sprechen und isoliert sich somit selbst.
Hintergrundinformationen
Mahmoud Abu Zied, auch bekannt unter dem Künstlernamen „Shawkan“, arbeitet als freiberuflicher Fotojournalist und hat bereits für zahlreiche ägyptische und ausländische Verlagshäuser und Agenturen gearbeitet, darunter das US-amerikanische Time Magazine, Die Zeit und verschiedene Online-Fotoagenturen, einschliesslich Demotix. Es ist nicht bekannt, dass er jemals an Protesten teilgenommen hätte oder an politisch motivierten gewaltsamen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen wäre. Nach dem Sturz von Mohammed Mursi am 3. Juli 2013 begann Mahmoud Abu Zied, einen grossen Sitzstreik von Mursi-AnhängerInnen fotografisch zu dokumentieren, der auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Nasr City, einem Stadtteil von Kairo, stattfand. Um den Sitzstreik aufzulösen, wendeten ägyptische Sicherheitskräfte am 14. August 2013 unverhältnismässige Gewalt an, die zu hunderten von Todesopfern führte. Infolge der Ausschreitungen starben auch acht Angehörige der Sicherheitskräfte. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde Mahmoud Abu Zied nach seiner Festnahme und während seiner Verlegung in das Abu-Zaabal-Gefängnis am 17. August 2013 von Angehörigen des Militärs und der Polizei geschlagen. Sie sollen ihm Faustschläge verpasst, ihn getreten und mit Stöcken geschlagen haben. Des Weiteren wurde er acht Stunden lang in einem geparkten Fahrzeug unter sehr hohen Temperaturen festgehalten, bevor er in das Abu-Zaabal-Gefängnis gebracht wurde. Ägyptische Behörden gehen nach wie vor hart gegen JournalistInnen vor, die über Demonstrationen von Mursi-UnterstützerInnen Bericht erstatten. Auch JournalistInnen, die sie für AnhängerInnen der Muslimbruderschaft halten, werden ins Visier genommen. Mahmoud Abu Zied drohen möglicherweise Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe, Mord und Waffenbesitz. Seine Haftzeit wurde während der laufenden Ermittlungen mehrfach verlängert. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen gegen ihn jeder Grundlage entbehren. Somit wird Mahmoud Abu Zied nur deshalb festgehalten, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Gemäss Paragraph 143 der ägyptischen Strafprozessordnung (Egyptian Code of Criminal Procedures – CCP) können Personen ohne Anklage und Verfahren für bis zu sechs Monate wegen mutmasslicher Vergehen in Untersuchungshaft gehalten werden. Bei mutmasslichen Verbrechen betrug dieser Zeitraum ursprünglich 18 Monate. Der Paragraf wurde jedoch im September 2013 durch Gesetz 83/2013 abgeändert und besagt nun, dass Personen, denen Verbrechen vorgeworfen werden, die mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe geahndet werden können, auf unbestimmte Zeit in Untersuchungshaft gehalten werden können. Diese Entscheidung ermöglicht es den Gerichten, die Untersuchungshaft immer wieder zu verlängern, was bedeutet, dass Tatverdächtige zeitlich unbeschränkt ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten werden können. Faktisch hat diese Massnahme dazu geführt, dass die umstrittene Praxis der Verwaltungshaft wieder eingeführt wurde. Durch Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wird das Recht eines jeden Menschen auf freie Meinungsäusserung geschützt. Dieses Recht schliesst die Freiheit ein „ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“