Drei Jahre Haft für Yara Sallam und 21 weitere Personen
Die Menschenrechtsverteidigerin Yara Sallam, die Aktivistin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 weitere Angeklagte wurden am 26. Oktober wegen Verstössen gegen das repressive ägyptische Demonstrationsrecht und einer Reihe weiterer Anklagen zu drei Jahren Haft verurteilt.
Das Gerichtsurteil wurde von dem zuständigen Gericht in Heliopolis verhängt, das im Tora-Polizeinstitut zusammentrat, einem Nebengebäude des Tora-Gefängnisses. Weder Familienangehörige noch die Öffentlichkeit waren zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Wie die Rechtsbeistände der Verurteilten Amnesty International mitteilten, werden diese jetzt vor einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen.
Sicherheitskräfte hatten die AktivistInnen am 21. Juni im Kairoer Stadtteil Heliopolis festgenommen, nachdem sie eine Kundgebung in der Gegend aufgelöst hatten.
Rechtsbeistände der AktivistInnen liessen Amnesty International wissen, dass anhand der vor Gericht vorgelegten Beweise, darunter Videoaufzeichnungen, nicht nachgewiesen werden konnte, dass Personen aus der Gruppe an den Gewalttaten beteiligt waren. Yara Sallams Rechtsbeistände hatten angeführt, dass die Menschenrechtsverteidigerin nicht an den Protesten teilgenommen hatte, sondern bei der anschliessenden Razzia festgenommen wurde.
Ausserdem teilten die Rechtsbeistände Amnesty International mit, dass die Angeklagten während der letzten Verhandlungen am 11. und 26. Oktober das Verfahren weder hören noch mit ihrem Rechtsteam kommunizieren konnten, da sie durch eine getönte Glasscheibe vom Rest des Gerichtssaals getrennt waren.
Hintergrundinformationen
Das Gericht verurteilte alle Anklagten neben einer Haftstrafe auch zu einer Geldstrafe von 10 000 Ägyptischen Pfund (rund 1 100 Euro) und machte sie haftbar für die Reparaturkosten der Gebäude, die bei den Ereignissen am 21. Juni beschädigt wurden. Die AktivistInnen werden nach ihrer Freilassung drei weitere Jahre von Sicherheitskräften überwacht werden. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauten auf: „Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet hat“; „Sachbeschädigung“; „Gewalttätigkeiten zur Einschüchterung von PassantInnen und zur Bedrohung ihres Lebens“; sowie „Teilnahme an einer Versammlung von über fünf Personen mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu stören und Straftaten zu begehen“. Gemäss dem ägyptischen Gesetz über das Recht auf öffentliche Versammlungen, Umzüge und friedliche Demonstrationen (Nr. 107 aus dem Jahr 2013) müssen die VeranstalterInnen von Protestkundgebungen den Behörden ihre Pläne vorlegen. Die Behörden verfügen über umfangreiche Befugnisse, um die geplanten Demonstrationen abzusagen oder neue Strecken festzulegen. Angaben der Menschenrechtsgruppe Egyptian Initiative for Personal Rights zufolge wollte eine Gruppe Protestierender am frühen Abend des 21. Juni zum Präsidentenpalast in Kairo marschieren, wurde dabei jedoch von mit Messern und Schwertern bewaffneten Männern mit Glasscherben beworfen und später angegriffen. Als die Demonstrierenden am Ismailia-Platz eintrafen, gingen die Sicherheitskräfte mit Tränengas gegen sie vor. Daraufhin löste sich der Protest auf und die Sicherheitskräfte nahmen ungefähr 30 Personen fest. Einige dieser Personen wurden von sogenannten „ehrenhaften BürgerInnen“ festgenommen, also von Personen, die die Behörden unterstützen. Laut Angaben der Rechtsbeistände vernahmen die Sicherheitskräfte die Angeklagten, ohne dass die AnwältInnen anwesend sein durften. Am 23. Juni überstellte die Staatsanwaltschaft 23 Personen in Untersuchungshaft und ordnete die Freilassung des ebenfalls inhaftierten Amr Ahmed Mohamed Mahmoud an. Am 25. Juni setzte die Staatsanwaltschaft einen Gerichtstermin für 22 der Inhaftierten und auch für Amr Ahmed Mohamed Mahmoud fest. Der ebenfalls am 21. Juni festgenommene Islam Tawfik Mohamed Hassan ist 16 und minderjährig und muss sich in einem anderen Fall vor einem Jugendgericht verantworten. Amr Ahmed Mohamed Mahmoud wurde in Abwesenheit verurteilt. Yara Sallam arbeitet nicht nur für die Menschenrechtsgruppe Egyptian Initiative for Personal Rights, sondern engagiert sich auch für Frauenrechte. Sie war am Tag der Demonstration in Begleitung ihrer Cousine in der Nähe unterwegs, um Wasser an einem Kiosk zu kaufen. Plötzlich trat eine Gruppe Männer in Zivilkleidung auf die beiden Frauen zu und rief die Sicherheitskräfte, welche Yara Sallam und ihre Cousine festnahmen. Ihre Cousine wurde später freigelassen, Yara Sallam blieb jedoch in Haft. Yara Sallam und die anderen sechs Frauen sind im al-Qanater-Gefängnis inhaftiert. Die Männer befinden sich im Tora-Gefängnis. Die Tatsache, dass die Angeklagten im Tora-Gefängniskomplex verurteilt wurden und die Öffentlichkeit nicht zugelassen war, verstösst gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren sowie gegen das Völkerrecht und ägyptisches Recht. Das Gericht lehnte Anträge der Rechtsbeistände auf eine vorläufige Freilassung der Angeklagten ab, obwohl kein hinreichender Grund für ihre Inhaftierung vorlag. Laut Angaben der Rechtsbeistände vernahmen die Sicherheitskräfte die Angeklagten, ohne dass die AnwältInnen anwesend sein durften. Am 23. Juni überstellte die Staatsanwaltschaft 23 Personen in Untersuchungshaft und ordnete die Freilassung des ebenfalls inhaftierten Amr Ahmed Mohamed Mahmoud an. Am 25. Juni setzte die Staatsanwaltschaft einen Gerichtstermin für 22 der Inhaftierten und auch für Amr Ahmed Mohamed Mahmoud fest. Der ebenfalls am 21. Juni festgenommene Islam Tawfik Mohamed Hassan ist 16 und minderjährig und muss sich in einem anderen Fall vor einem Jugendgericht verantworten. Amr Ahmed Mohamed Mahmoud wurde in Abwesenheit verurteilt. Yara Sallam arbeitet nicht nur für die Menschenrechtsgruppe Egyptian Initiative for Personal Rights, sondern engagiert sich auch für Frauenrechte. Sie war am Tag der Demonstration in Begleitung ihrer Cousine in der Nähe unterwegs, um Wasser an einem Kiosk zu kaufen. Plötzlich trat eine Gruppe Männer in Zivilkleidung auf die beiden Frauen zu und rief die Sicherheitskräfte, welche Yara Sallam und ihre Cousine festnahmen. Ihre Cousine wurde später freigelassen, Yara Sallam blieb jedoch in Haft. Yara Sallam und die anderen sechs Frauen sind im al-Qanater-Gefängnis inhaftiert. Die Männer befinden sich im Tora-Gefängnis. Die Tatsache, dass die Angeklagten im Tora-Gefängniskomplex verurteilt wurden und die Öffentlichkeit nicht zugelassen war, verstösst gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren sowie gegen das Völkerrecht und ägyptisches Recht. Das Gericht lehnte Anträge der Rechtsbeistände auf eine vorläufige Freilassung der Angeklagten ab, obwohl kein hinreichender Grund für ihre Inhaftierung vorlag.