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FI 151/14-1
Iran
Abgeschlossen am 30. November 2016

Drohende Erblindung

AI-Index: MDE 13/4931/2016

Zeynab Jalalian verbüsst derzeit eine lebenslange Haftstrafe, zu der sie nach einem grob unfairen Verfahren verurteilt wurde. Sie gehört der kurdischen Minderheit im Iran an. Die Behörden verweigern ihr noch immer die fachärztliche Behandlung, die sie aufgrund einer sich verschlimmernden Augenerkrankung dringend benötigt. Sie läuft Gefahr, ihr Augenlicht zu verlieren.

Zeynab Jalalian läuft Gefahr, ihr Augenlicht zu verlieren, weil ihr die fachärztliche Behandlung verweigert wird, die sie dringend aufgrund einer sich verschlimmernden Augenerkrankung benötigt. Sie leidet zudem an einer Pilzinfektion im Mund, an einer Entzündung des Darms und der Nieren sowie an Uterusblutungen. Die Behörden verweigern ihr den Zugang zu einem Augenspezialisten und die Verlegung in ein Krankenhaus für eine dringend benötigte Operation. Sie erhält lediglich Augentropfen. Zeynab Jalalian hat wiederholt Anträge auf eine Haftentlassung aus medizinischen Gründen gestellt, die jedoch stets angelehnt werden. Laut ihrem Rechtsbeistand erklärten sich die Behörden in einigen Fällen bereit, den Anträgen stattzugeben, wenn sie vor laufender Kamera „Geständnisse“ ablegen würde. Zudem sollen die Gefängnisbehörden ihr einmal gesagt haben, dass sie sich einem „Jungfräulichkeitstest“ unterziehen müsse, bevor sie ihr die medizinische Behandlung gewähren würden. Führt die Verweigerung einer medizinischen Behandlung zu grossen Schmerzen oder Leid und zielt darauf ab, dass die Betroffenen ein „Geständnis“ ablegen, so kommt dies gemäss Völkerrecht Folter gleich.

Zeynab Jalalian verbüsst eine lebenslange Haftstrafe im Gefängnis von Choy in der Provinz West-Aserbaidschan im Nordwesten des Iran. Sie wurde im März 2008 wegen ihres sozialen und politischen Einsatzes für die Selbstbestimmung von KurdInnen und ihrer Verbindungen zum politischen Flügel der „Partei für ein freies Leben in Kurdistan“ (Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê – PJAK) festgenommen. Bei der PJAK handelt es sich um eine kurdische Oppositionsgruppe, die auch einen bewaffneten Flügel hat. Sie wurde acht Monate lang in Einzelhaft und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand festgehalten. Ihren Angaben zufolge wurde sie während dieser Zeit von Angehörigen des Geheimdienstministeriums gefoltert. Unter anderem soll man ihr Stockschläge gegen die Unterseiten ihre Füsse und Schläge in den Bauchbereich versetzt, ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen und ihr mit Vergewaltigung gedroht haben. In ihrem Gerichtsverfahren, das nur wenige Minuten dauerte und grob unfair war, wurde sie wegen „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) zum Tode verurteilt. Das Revolutionsgericht von Kermanshah befand sie für schuldig, „Waffen gegen den Staat erhoben“ zu haben, obwohl es keinerlei Beweise für eine Verbindung zu bewaffneten Aktivitäten der PJAK gab. Aufgrund ihrer „mutmasslichen Zugehörigkeit zum bewaffneten Flügel der PJAK“ und ihrer Reisen zwischen dem Iran und dem Irak zog das Gericht den Schluss, dass „sie an terroristischen Operationen beteiligt gewesen sein könnte, sich jedoch weigert die Wahrheit zu sagen“. Später wurde ihre Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Im April 2016 forderte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen die Behörden auf, Zeynab Jalalian sofort freizulassen und ihr ein einklagbares Recht auf Entschädigung zu gewähren.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Zeynab Jalalian fing an, sich sozial und politisch zu engagieren, als sie 2000 aus dem Iran in die Region Kurdistan im Irak zog. Sie war in sozialen und politischen Netzwerken aktiv, die Verbindungen zum politischen Flügel der PJAK haben. Dabei konzentrierte sie sich unter anderem auf Aktivitäten zur Stärkung von Frauen, die der kurdischen Minderheit im Iran angehören. Hin und wieder reiste sie zu Veranstaltungen in den Iran. Zur Zeit ihrer Festnahme reiste sie gerade von der iranischen Stadt Kermanshah in der gleichnamigen Provinz in die Stadt Sanandadsch in der Provinz Kurdistan im Irak. Im Dezember 2008 musste Zeynab Jalalian vor der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts der Provinz Kermanshah erscheinen. Man hatte sie wegen ihrer mutmasslichen Verbindungen zum politischen Flügel der PJAK wegen „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) angeklagt. Das Gericht sprach sie schuldig, „Waffen gegen den Staat erhoben“ zu haben, und bezog sich dabei auf die Vermutung, dass sie an terroristischen Aktivitäten beteiligt gewesen sein könnte, sich jedoch weigerte, die Wahrheit zu sagen. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Unschuldsvermutung dar, die besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, als unschuldig gilt und so behandelt wird, bis ein Gericht nach einem fairen Verfahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ihre Schuld zweifelsfrei von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden konnte. Der Rechtsbeistand von Zeynab Jalalian, den sie erst wenige Wochen vor ihrem Verfahren beauftragen durfte, erhielt nicht die Möglichkeit, sie bei dem Verfahren zu vertreten, da man ihn nicht über das Datum des Gerichtstermins informierte. Im Mai 2009 wurde ihr Todesurteil bestätigt. Im Dezember 2011 begnadigte der Oberste Religionsführer des Iran sie, und das Todesurteil wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.

Hintergrundinformationen – Fortsetzung (auf Englisch)
Since her arrest, Zeynab Jalalian has consistently been under pressure from the authorities to make videotaped “confessions”. In May 2016, she was featured in a state television programme called “The Shadow of Terrorism”, which denounced PJAK as a “deadly terrorist group” bent on “brainwashing” and recruiting gullible youths and children and killing women and children. The programme referred to reports about Zeynab Jalalian’s denial of access to medical care as “a typical propaganda tactic by the terrorist PJAK to take advantage of a victim”. Zeynab Jalian was shown in the programme saying, “The reports about me having lost my sight, my life being at risk or that I am sick are not true. I have had some medical problems but they have been minor.” This account was reinforced with lengthier interviews with the head of Khoy Prison, a prison social worker, and a woman introduced as Zeynab Jalalian’s cell mate whose face was blurred. They claimed that Zeynab Jalalian has had full access to medical care and her eye pain has been resolved with the use of eye drops. The section of the “documentary” concerning Zeynab Jalalian ended with a short interview with her brother, who said that he had visited her and had been “happy to find that she was healthy.” Her sister has since told Amnesty International that Zeynab Jalalian has retracted the “confessions” in this programme. Due to heavy surveillance, her sister said that Zeynab Jalalian had not yet been able to describe to her family the conditions under which she was coerced into giving the video-recorded statement. According to her sister, their brother has also said that the “documentary” distorted the context of his statement, which he had been asked to make while held in detention in early 2016. Following the broadcast, Zeynab Jalalian’s lawyer stated in an interview that both her eye condition and her mouth infection were worsening and the basic treatment provided in the prison clinic was insufficient, as she required specialist treatment in a hospital outside prison.

During its 75th Session in April 2016, the UN Working Group on Arbitrary Detention adopted an opinion on the case of Zeynab Jalalian, in which it stated that she had been detained as a direct result of the exercise of her rights and freedoms under the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), to which Iran is a state party, namely the right to freedom of expression and association, “for her activities as a social and political activist for the rights of Kurdish women” and “her involvement in political activism… with the non-militant wing of the PJAK”. The statement also said that she had been denied the right to a fair trial under the ICCPR. The Working Group expressed grave concerns about her physical and mental wellbeing and stated that her treatment violated the prohibition of torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.

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