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Startseite Urgent Actions 2014 04 Human rights activist detained incommunicado
UA 102/14
Saudi-Arabien
Abgeschlossen am 10. Juni 2014

Aktivist ohne Kontakt zur Aussenwelt inhaftiert

AI-Index: MDE 23/010/2014

Der saudi-arabische Menschenrechtsaktivist Abdulrahman al-Hamid wird seit seiner Festnahme am 17. April ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft gehalten. Er könnte ein gewaltloser politischer Gefangener sein.

Dr. Abdulrahman al-Hamid erhielt am 17. April einen Anruf von der Kriminalpolizei in Buraida in der zentralen Provinz Qasim, bei dem er aufgefordert wurde, dort vorstellig zu werden. Nach dem ‘Asr-Gebet (gegen vier Uhr nachmittags) tat er dies gemeinsam mit seinem Sohn und wurde sofort festgenommen. Offenbar wurde ihm mitgeteilt, dass er aufgrund eines Haftbefehls, den die Untersuchungs- und Strafverfolgungsbehörde gegen ihn ausgestellt hatte, inhaftiert werden soll.

Seine Familie hat seitdem nichts von ihm gehört und die Behörden haben die Besuchsanträge seiner Familie und seines Rechtsbeistands abgelehnt. Er leidet an Diabetes, die zu Komplikationen führt, deretwegen er kürzlich am Fuss operiert werden musste. Er hatte zuvor täglich medizinische Versorgung zur Säuberung der Wunde und zur Vorbeugung von Infektionen erhalten. Es ist nicht bekannt, ob er seit seiner Inhaftierung eine solche Behandlung erhält. Seine Festnahme könnte mit seinem Engagement für die Menschenrechte in Zusammenhang stehen.

Dr. Abdulrahman al-Hamid ist 52 Jahre alt und eines der Gründungsmitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA), einer unabhängigen Organisation, die über Menschenrechtsverletzungen im Königreich berichtet. Er war der erste Vorsitzende der ACPRA. Am 12. April 2014 unterzeichnete er mit weiteren AktivistInnen eine Erklärung, in der die strafrechtliche Verfolgung des Innenministers „wegen seiner Politik der Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten“ gefordert wurde. Sein Bruder ist der gewaltlose politische Gefangene Dr. Abdullah al-Hamid.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die saudischen Behörden gehen weiterhin völlig ungestraft im grossen Rahmen gegen zivilgesellschaftliche AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen vor – per Gerichtsverfahren oder mit anderen willkürlichen Massnahmen wie Reiseverboten. Dutzende AktivistInnen, darunter Mitglieder der ACPRA, haben dabei die Hauptlast der behördlichen Drangsalierungen erfahren. Die im Oktober 2009 gegründete ACPRA berichtet über Menschenrechtsverletzungen und unterstützt Familien von Personen, die ohne Anklage inhaftiert sind, dabei, mit Klagen gegen das Innenministerium vor das Beschwerdegericht zu ziehen. Beim Beschwerdegericht handelt es sich um ein Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat und öffentliche Dienste zuständig ist. Am 9. März 2013 wurden zwei ACPRA-Mitbegründer - Dr. Abdullah al-Hamid und Dr. Mohammad al-Qahtani - zu zehn bzw. elf Jahren Haft mit anschliessendem Reiseverbot derselben Dauer verurteilt. Sie wurden in einer Reihe von Anklagepunkten für schuldig befunden, darunter der Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Herrscher, des Ungehorsams gegenüber dem Staatsoberhaupt, der Infragestellung der Integrität von Staatsbediensteten, der Absicht, die Sicherheit des Landes zu gefährden und die Bevölkerung zu Protesten anzustiften, der Verbreitung falscher Informationen an ausländische Gruppierungen, des Verstosses gegen Paragraph 6 des Gesetzes zur Informationstechnologie und der Gründung einer nicht genehmigten Organisation, der ACPRA (siehe UA-257/2012, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-257-2012-2/menschenrechtler-im-hungerstreik). Das Gericht ordnete ausserdem die Auflösung von ACPRA, die Konfiszierung des Eigentums der Organisation und die Löschung ihrer Benutzerkonten in sozialen Medien an. Ein viertes Gründungsmitglied der ACPRA, Dr. Abdulkareem Yousef al-Khoder, wurde am 24. Juni 2013 aufgrund ähnlicher Anklagen ebenfalls für schuldig befunden und zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und einem zehnjährigen Reiseverbot verurteilt. Am 6. Januar 2014 hob das Berufungsgericht in Qasim das Urteil auf, da es von einem Richter gefällt worden sei, der nicht unparteiisch war und der einen persönlichen Konflikt mit Dr. Abdulkareem al-Khoder hatte. Der Fall wurde zurück an das Strafgericht in Riad verwiesen, um dort von einem neuen Richter verhandelt zu werden. Eine neue Anhörung wird am 6. Mai 2014 stattfinden. Dr. al-Khoder befindet sich trotz wiederholter Forderungen, ihn zu entlassen, weiterhin in Haft (siehe UA-167/2013, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-167-2013-1/urteil-aufgehoben-aber-haft-dauert). Eine Reihe weiterer unabhängiger Menschenrechtsgruppen und AktivistInnen sind ebenfalls von den saudi-arabischen Behörden drangsaliert worden. Fadhel Maki al-Manasif wurde am 17. April vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15-jährigen Haftstrafe, einem anschliessenden Reiseverbot von 15 Jahren und einer Geldstrafe von 100 000 Saudi-Rial (etwa 19 200 Euro) verurteilt. Die Anklagen stehen mit seinem Engagement im Zusammenhang und gründen sich zudem darauf, dass er die Diskriminierung gegen die schiitische Gemeinde Saudi-Arabiens aufzeigte und dokumentierte. Er soll in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein (siehe UA 304/11, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-304-2011-2/aktivist-inhaftiert). Ein weiterer Menschenrechtsverteidiger, der Rechtsanwalt Waleed Abu al-Khair, wurde am 15. April nach einer Anhörung vor dem Sonderstrafgericht in Riad festgenommen. Die Gründe für seine Inhaftierung sind nicht bekannt, jedoch befindet er sich im al-Ha’ir-Gefängnis in Einzelhaft (siehe UA 98/2014, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014/bei-anhoerung-festgenommen). Sechs bekannte Reformer, darunter Dr. Suliaman al-Rashhudi und Dr. Saud al-Hashimi, verbüssen langjährige Haftstrafen, nachdem sie eine Petition in Umlauf gebracht hatten, in der politische Reformen gefordert wurden, und die Überlegung diskutiert hatten, in Saudi-Arabien eine unabhängige Menschenrechtsorganisation ins Leben zu rufen (siehe UA-107/2013, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-107-2013/keine-freilassung-unter-auflagen).

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