Unmittelbar drohende Hinrichtung
Das Todesurteil gegen die Iranerin Reyhaneh Jabbari ist an die Vollstreckungsbehörde in Teheran übergeben worden. Sobald Todesurteile dieser Stelle zugehen, können sie jederzeit vollstreckt werden.
Die 26-jährige Reyhaneh Jabbari wurde 2007 wegen des Mordes an Morteza Abdolali Sarbandi, einem früheren Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes, festgenommen. Reyhaneh Jabbari gestand den Mord sofort nach ihrer Festnahme, obwohl kein Rechtsbeistand zugegen war, als sie das Geständnis ablegte. Ihren Angaben zufolge war der Mord ein Akt der Selbstverteidigung.
Nach ihrer Festnahme wurde Reyhaneh Jabbari zwei Monate lang in Einzelhaft im Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten, wo sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihrer Familie hatte.
Reyhaneh Jabbari wurde 2009 von einem Strafgericht in Teheran gemäss qesas („Vergeltung gleicher Art“) zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde im selben Jahr vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Ihre Familie wurde im März 2014 davon in Kenntnis gesetzt, dass das Urteil der Vollstreckungsbehörde vorliegt. Nach iranischem Recht muss der Rechtsbeistand der angeklagten Person 48 Stunden vor der Durchführung der Hinrichtung informiert werden. Bei Urteilen gemäss qesas kann der Oberste Religionsführer keine Begnadigung oder Amnestie aussprechen.
Amnesty International geht davon aus, dass Morteza Abdolali Sarbandis Verbindung zum Geheimdienst die Objektivität des Gerichtsverfahrens beeinträchtigt haben könnte.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.