Drohende Auslieferung trotz Foltergefahr
Neun Männern, von denen die meisten ursprünglich aus der Demokratischen Republik Kongo stammen, droht die Auslieferung an die DR Kongo, wo sie gefoltert oder zum Tode verurteilt werden könnten. Sie wurden in Angola wegen des Verdachts auf den Versuch der Destabilisierung der Regierung der DR Kongo festgenommen.
Das Verfahren gegen Kadate Lekumu, Faustino Mananga Gomes, Ilunga Mukendi Cianda, Eduardo Pongo Muaca, Richard Nsabwa Mukendi, Boyeye Marc Eyoku, Akanza Toto, Mbuasi Kitunta François und David Bucur, die alle in der angolanischen Provinz Cabinda festgenommen wurden, wurde am 24. März vor dem Bezirksgericht in Cabinda aufgenommen. Den Männern, von denen mindestens sieben ursprünglich aus der DR Kongo stammen, wird «versuchte Herbeiführung von Krieg oder Vergeltungsschlägen gegen Angola», «illegaler Aufenthalt im Land» und «Förderung von und Beihilfe zu illegaler Einwanderung» vorgeworfen. Das Verfahren endete am 1. April und das Urteil wird voraussichtlich am 16. April verkündet. Dennoch forderte der Staatsanwalt von Cabinda die Ausweisung der Männer.
Am 22. November 2012 wurden die neun Männer in Cabinda festgenommen. Bis zum 22. Dezember 2012 wurden sie ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Militärbaracken festgehalten. Ihre Familien wurden nicht über ihren Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt. Während ihres Gewahrsams in den Militärbaracken wurden die Gefangenen Berichten zufolge mit Schusswaffen geprügelt, mit Militärstiefeln getreten, geohrfeigt und mit Faustschlägen traktiert. Keiner der Männer erhielt medizinische Versorgung für die infolge dieser Folter erlittenen Verletzungen.
Ilunga Mukendi Cianda und Richard Nsabwa Mukendi sind französische Staatsangehörige, Kadate Lekumu ist belgischer Staatsbürger, und David Bucur und Eduardo Pongo Muaca sind Angolaner.
Es wird befürchtet, dass zumindest einige der Männer an die DR Kongo ausgeliefert werden könnten. Dort liefen sie Gefahr weitere Folter oder andere Misshandlung zu erfahren oder zum Tode verurteilt zu werden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die angolanische Verfassung verbietet die Auslieferung ausländischer StaatsbürgerInnen aus politischen Gründen sowie aufgrund von Straftaten, die im entsprechenden Land mit der Todesstrafe geahndet werden können. Eine Auslieferung ist ausserdem auch dann untersagt, wenn bekannt ist, dass sie zu Folter bzw. unmenschlicher oder grausamer Behandlung der betreffenden Person führen könnte. Zwar sind in der DR Kongo in den letzten Jahren keine Exekutionen durchgeführt worden, doch wird dort immer noch die Todesstrafe verhängt, unter anderem für Verbrechen, die die Staatssicherheit gefährden. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
Bei einer Auslieferung drohen den Männern möglicherweise weitere Folter sowie andere Misshandlungen oder sogar die Todesstrafe. Die Auslieferung würde daher gegen die internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte verstossen, welche Folter und andere Misshandlungen strikt verbieten. Dieses Verbot gilt für alle Staaten, ungeachtet dessen, welche internationalen Abkommen sie unterzeichnet haben oder nicht. Gemäss dieser Standards ist es Staaten untersagt, Personen gegen ihren Willen in ein anderes Land zu verbringen, wenn die Gefahr besteht, dass sie in diesem Land gefoltert oder auf andere Weise misshandelt werden.