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Startseite Urgent Actions 2014 02 Opposition party headquarters raided Leopoldo López denied access to his lawyers
FI 033/14-8
Venezuela
Abgeschlossen am 28. Juni 2017

Ohne Zugang zu Rechtsbeistand

AI-Index: AMR 53/6282/2017

Dem venezolanischen gewaltlosen politischen Gefangenen Leopoldo López wird seit dem 8. April 2017 weiterhin der Kontakt zu seinem Rechtsbeistand verweigert. Die Behörden gestatten ihm zwar seit dem 7. Mai Besuche seiner Familie, doch sie verstossen weiter gegen sein Recht auf Verteidigung.

Am 7. Mai konnte Lilian Tintori, die Ehefrau von Leopoldo López, ihren Mann besuchen. Die Behörden beendeten damit eine 35 Tage währende rechtswidrige und ungerechtfertigte Einzelhaft. Dieselben Behörden verweigern Leopoldo López jedoch nach wie vor den Zugang zu seinen Rechtsbeiständen. Sie dürfen ihn seit dem 8. April nicht mehr besuchen. Damit verstossen die Behörden gegen Leopoldo López' Recht auf eine angemessene Verteidigung.

Die Rechtsbeistände von Leopoldo López haben zudem Sorge um seinen Gesundheitszustand geäussert und die Behörden aufgefordert, ihm Zugang zu einem Arzt seiner Wahl zu gewähren, um sein physisches und psychisches Befinden zu klären.

Leopoldo López führt die Oppositionspartei Voluntad Popular an. Er wird seit dem 18. Februar 2014 im Militärgefängnis CENAPROMIL (Centro Nacional de Procesados Militares) in Los Teques ausserhalb der Hauptstadt Caracas festgehalten. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden, da seine Inhaftierung willkürlich ist. Die gegen ihn erhobenen Anklagen wurden bis heute nicht angemessen begründet und seine Verurteilung hatte eindeutig politische Gründe.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Leopoldo López, Vorsitzender der Oppositionspartei Voluntad Popular, stellte sich am 18. Februar 2014 der Nationalgarde, nachdem er einen Protest angeführt hatte. Er wurde mehrerer Straftaten angeklagt, darunter Terrorismus, Mord, schwere Körperverletzung, Aufwiegelung der Öffentlichkeit, Sachbeschädigung, Brandstiftung und Verschwörung zur Verübung eines Verbrechens. Seither ist er in Haft.

Im August 2014 erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen die Inhaftierung von Leopoldo López für willkürlich. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte forderte die Behörden daraufhin auf, ihn unverzüglich freizulassen.

Am 13. Februar 2015 wurde die Zelle von Leopold López von GefängniswärterInnen durchsucht. Sie zerstörten oder beschädigten einen Teil seines persönlichen Besitzes, darunter Fotografien und Unterlagen. Dies wurde als Einschüchterungstaktik gewertet.

Am 10. September 2015 erhielt Leopoldo López eine Haftstrafe von 13 Jahren und 9 Monaten wegen Verabredung bzw. Anstiftung zu einer Straftat, Brandstiftung und Sachbeschädigung. Am 13. August 2016 hielt das Berufungsgericht dieses Urteil aufrecht.

Am 6. Dezember 2016 wies der Rat zum Schutz von Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Chacao die Gefängnisdirektorin an, Besuche der Kinder von Leopoldo López, die ihm zu diesem Zeitpunkt verwehrt wurden, zuzulassen.

Am 8. April verweigerten die Gefängnisbehörden der Familie von Leopoldo López das Recht, ihn zu besuchen, und begründeten dies damit, dass sie ihn in Einzelhaft verlegt hätten. Die Rechtsbeistände von Leopoldo López wurden nicht über den Prozess oder die Entscheidung, ihn in Einzelhaft zu verlegen, informiert und auch nicht über den Inhalt oder die Grundlage für diese Entscheidung. Das heisst, Leopoldo López wird das Recht auf angemessene Verteidigung verweigert.

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