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Startseite Urgent Actions 2014 01 Two Gambian journalists unlawfully detained Journalists’ case to be decided on 3>12 November
FI 010/14-3
Gambia
Abgeschlossen am 12. November 2014
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07.11.2014: NEWS

Der Termin wurde zweimal verschoben, unter anderem, weil der Proberichtermagistrat krank war.

Wir erwarten nun das Urteil am 12. November, schreiben Sie also bitte weiterhin Appelle.

Wir werden ein Update veröffentlichen, sobald ein Urteil gefällt wurde.


Journalisten erwarten Urteil am 3.>12. November

AI-Index:

Das Urteil im Gerichtsverfahren gegen die gambischen Journalisten Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah soll am 3. November gesprochen werden. Ihnen drohen wegen der rechtmässigen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Im Fall einer Verurteilung würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.

Am 3. November wird ein Richter das Urteil im Verfahren gegen die Journalisten Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah fällen. Die Männer sind derzeit gegen Kaution auf freiem Fuss, stehen jedoch weiterhin wegen «Veröffentlichung falscher Nachrichten mit der Absicht, die Öffentlichkeit zu ängstigen und zu beunruhigen» und «Verabredung zu einer Straftat» unter Anklage. Diese Anklagen werden oft eingesetzt, um gegen JournalistInnen vorzugehen.

Die Gerichtstermine der Männer sind wiederholt abgesagt worden. Dies stellt für sie und ihre Angehörigen eine emotionale und finanzielle Belastung dar. Sie mussten Urlaubstage nehmen, um zu Gerichtsterminen erscheinen zu können, die bei ihrer Ankunft abgesagt wurden. Seit Beginn des Gerichtsverfahrens haben mehrere Unternehmen ihre Anzeigenschaltung in der privaten Zeitung The Voice, für die Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah schreiben, eingestellt.

Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah wurden am 13. Januar in der Stadt Serekunda festgenommen. Die Festnahme stand in Verbindung mit einem am 9. Dezember 2013 in der gambischen Zeitung The Voice veröffentlichten Artikel, in dem vom Übertritt mehrerer jugendlicher AnhängerInnen vom Regierungsbündnis «Allianz für patriotische Neuausrichtung und Aufbau» (Alliance for Patriotic Reorientation and Construction – APRC) zur oppositionellen «Vereinigten Demokratischen Partei» (United Democratic Party – UDP) berichtet wurde. Die APRC bestritt den Inhalt dieses Berichts, woraufhin The Voice eine Gegendarstellung veröffentlichte.

Hintergrundinformationen

JournalistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und Oppositionelle werden in Gambia regelmässig Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie z. B. rechtswidrigen Festnahmen und Inhaftierungen, Folter, unfairen Gerichtsverfahren, Drangsalierung, Angriffen und Morddrohungen, was ihre Arbeit extrem behindert.

Im Juli 2013 hat die gambische Regierung ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht auf Meinungsäusserung im Internet – einem der wenigen Orte, an denen Andersdenkende sich noch öffentlich äussern konnten – einschränkt. Das sogenannte «Informations- und Kommunikationsgesetz» (Information and Communication (Amendment) Act 2013) ermöglicht es der Regierung, gegen Personen, die RegierungsbeamtInnen im Internet kritisieren, Haftstrafen von bis zu 15 Jahren und hohe Geldstrafen zu verhängen. Das Gesetz richtet sich gegen Menschen, die «falsche Nachrichten» über die Regierung oder BeamtInnen verbreiten, BeamtInnen karikieren oder sich abfällig über diese äussern, sowie gegen Menschen, die Unzufriedenheit schüren oder zu Gewalt gegen die Regierung aufrufen.

Drei Monate zuvor hatte die Nationalversammlung von Gambia einstimmig eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch (Criminal Code (Amendment) Act, 2013, auch bekannt als «Principal Act») verabschiedet, welche die Anzahl der Handlungen, die als Straftaten gelten, erhöht. Vergehen wie öffentliche Unruhestiftung (z. B. das «Rufen von Beleidigungen» oder das «Singen von beleidigenden Liedern») oder falsche Aussagen gegenüber BeamtInnen werden härter bestraft. Ausserdem kriminalisiert das neue Gesetz Menschen, die sich durch die Wahl ihrer Kleidung ausdrücken. Die im Principal Act enthaltenen Begriffsbestimmungen sind dabei sehr vage, was den Gerichten die Freiheit gibt, das Gesetz auf Arten auszulegen und anzuwenden, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstossen.

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