Benutzerspezifische Werkzeuge
Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2014 01 Two Gambian journalists unlawfully detained Two gambian journalists released on bail
FI 010/14-1
Gambia
Abgeschlossen am 21. Januar 2014

Journalisten gegen Kaution frei

AI-Index: AFR 27/002/2014

Die Journalisten Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah sind am 16. Januar gegen Kaution freigelassen worden. Sollten sie im laufenden Verfahren verurteilt werden, drohen ihnen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Männer wurden wegen ihrer journalistischen Arbeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung ins Visier genommen.

Die Journalisten Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah wurden am 16. Januar in Banjul vor Gericht gestellt. Sie plädierten auf „nicht schuldig“ angesichts der Anklagen auf „Veröffentlichung falscher Nachrichten mit der Absicht, die Öffentlichkeit zu ängstigen und zu beunruhigen“ und „Verabredung zu einer Straftat“. Diese umstrittenen Formulierungen aus dem Strafgesetzbuch werden oft dazu eingesetzt, JournalistInnen ins Visier zu nehmen, die ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrnehmen, und können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die nächste Verhandlung ist für den 21. Januar angesetzt.

Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah wurden am 13. Januar in Serekunda festgenommen. Die Festnahme stand in Verbindung mit einem am 9. Dezember 2013 in der gambischen Zeitung The Voice veröffentlichten Artikel, in dem vom Übertritt mehrerer jugendlicher AnhängerInnen vom Regierungsbündnis Allianz für patriotische Neuausrichtung und Aufbau (Alliance for Patriotic Reorientation and Construction – APRC) zur oppositionellen Vereinigten Demokratischen Partei (United Democratic Party – UDP) berichtet wurde. Die APRC bestritt den Inhalt dieses Berichts, woraufhin The Voice eine Gegendarstellung veröffentlichte. Amnesty International hat Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah für die Dauer ihrer Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene betrachtet.

Hintergrundinformationen

JournalistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und Oppositionelle werden in Gambia regelmässig Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie z. B. rechtswidrigen Festnahmen und Inhaftierungen, Folter, unfairen Gerichtsverfahren, Drangsalierung, Angriffen und Morddrohungen, was ihre Arbeit extrem behindert.
Im April 2013 hat die Nationalversammlung von Gambia einstimmig eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch (Criminal Code (Amendment) Act, 2013, auch bekannt als „Principal Act“) verabschiedet, welche die Anzahl der Handlungen, die als Straftaten gelten, erhöht. Vergehen wie öffentliche Unruhestiftung (z. B. das „Rufen von Beleidigungen“ oder das „Singen von beleidigenden Liedern“) oder falsche Aussagen gegenüber Beamten werden härter bestraft. Ausserdem kriminalisiert das neue Gesetz Menschen, die sich durch die Wahl ihrer Kleidung ausdrücken. Die im Principal Act enthaltenen Begriffsbestimmungen sind dabei sehr vage, was den Gerichten die Freiheit gibt, das Gesetz auf Arten auszulegen und anzuwenden, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstossen.
Im Juli 2013 hat die gambische Regierung zudem ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht auf Meinungsäusserung im Internet – einem der wenigen Orte, an denen Andersdenkende sich noch öffentlich äussern konnten – einschränkt. Das sogenannte „Informations- und Kommunikationsgesetz“ (Information and Communication (Amendment) Act 2013) ermöglicht es der Regierung, gegen Personen, die RegierungsbeamtInnen im Internet kritisieren, Haftstrafen von bis zu 15 Jahren und hohe Geldstrafen zu verhängen. Das Gesetz richtet sich gegen Menschen, die „falsche Nachrichten“ über die Regierung oder BeamtInnen verbreiten, BeamtInnen karikieren oder sich abfällig über diese äussern, sowie gegen Menschen, die Unzufriedenheit schüren oder zu Gewalt gegen die Regierung aufrufen.
Im Oktober und November 2012 erhielten die beiden Journalisten Abubacarr Saidykhan und Baboucarr Ceesay eine Reihe von Morddrohungen, die, wie sie glauben, mit ihrer journalistischen Arbeit und mit ihren Versuchen, Missstände auf friedliche Art aufzudecken, zusammenhängen. Am 13. November etwa um Mitternacht unterhielt sich Abubacarr Saidykhan nach eigenen Angaben in der gambischen Stadt Ebo Town in der Nähe ihres Grundstückstors gerade mit seinem Bruder, als ein schwarzes Auto ohne Nummernschild vorfuhr. Einer der vier Insassen schrie: „Wir haben dir gesagt, dass wir ohne Ankündigung zu dir kommen werden. Wir haben gehört, dass du ein wirklich sturer Journalist bist. Das nächste Mal wenn wir dich sehen, werden unsere Patrioten dir den Schädel einschlagen. Ignorier nur ruhig weiter unsere Warnungen.“ Davor hatten beide Journalisten am 25. Oktober 2012 eine Morddrohung per E-Mail erhalten, in der stand: „Entweder Ihr wählt das Leben, oder den Tod (…) Ihr wollt das öffentliche Bild der APRC-Regierung und unseres Präsidenten zerstören (…) Ihr werdet mich und meine Gruppe von patriotischen Killern schon noch kennenlernen…“
Im Juli 2006 wurde der Journalist Ebrima Manneh Opfer des Verschwindenlassens. Er wurde festgenommen, weil er versucht haben soll, regierungskritische Artikel zu veröffentlichen. Sein Verbleib ist noch immer unbekannt. 2008 erklärte das Gericht der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS die Inhaftierung von Ebrima Manneh für rechtswidrig und forderte die gambische Regierung auf, den Journalisten freizulassen und finanziell zu entschädigen. Das Urteil des ECOWAS-Gerichts wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt.
Im Dezember 2004 wurde Deyda Hydara, der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft für Medienschaffende (Gambia Press Union – GPU) und Redakteur bei der Zeitung The Point, erschossen. Er befand sich zur Tatzeit in seinem Auto auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Am Tag seines Todes feierte The Point ihr 13-jähriges Bestehen. Drei Tage zuvor war ein umstrittenes Mediengesetz verabschiedet worden, gegen das sich Deyda Hydara vehement ausgesprochen hatte. Es sind bisher weder Untersuchungen durchgeführt noch die Verantwortlichen vor Gericht gestellt worden.

6 Briefe verschickt  
My Urgent Actions
Fürs Mitzählen lassen Ihres Briefes und Update-Funktion zu nutzen müssen Sie sich
einloggen oder
anmelden
Downloads
UA 010/14-1 english
Microsoft Word Document, 61.0 kB
UA 010/14-1 deutsch
Microsoft Word Document, 63.5 kB
UA 010/14-1 français
Microsoft Word Document, 62.5 kB
Aktionsabfolge