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Startseite Urgent Actions 2014 01 Sex workers targeted and killed
UA 007/14
Honduras
Abgeschlossen am 21. Februar 2014

Sexarbeiterin verschleppt und ermordet

AI-Index: AMR 37/001/2014

Am 7. Januar wurde eine Sexarbeiterin in San Pedro Sula im Norden von Honduras tot aufgefunden. Sie ist damit bereits die neunte, die seit Anfang Dezember 2013 in dieser Stadt getötet worden ist. Diese Morde müssen umgehend gründlich untersucht werden.

Am Abend des 7. Januar näherte sich ein graues Fahrzeug der Transgender-Sexarbeiterin Marco Noé López in Barandillas, dem Viertel von San Pedro Sula, in dem sie regelmässig arbeitete. Laut Medienberichten zwang eine Gruppe bewaffneter maskierter Männer mit schusssicheren Westen Marco Noé López Castillo in ein Fahrzeug. Gegen 5 Uhr morgens fand man ihren Leichnam in einem Plastiksack auf einer Strasse in El Playon in San Pedro Sula. Die Sexarbeiterin war erwürgt und ihre Arme und Beine auf dem Rücken gefesselt worden. Im Rahmen der laufenden Ermittlungen erwähnte die Polizei, dass mehrere Autos den Leichnam überrollt hatten.

Seit Anfang Dezember hat die Gewalt gegen Sexarbeiterinnen in San Pedro Sula stark zugenommen. Am 30. Dezember wurden fünf Sexarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz vor einer Kneipe im Stadtzentrum angegriffen. Ein Kleintransporter, in dem mindestens vier Personen sassen, näherte sich den Frauen und die Insassen eröffneten das Feuer. Irina Marisela García Maradiaga, Irma Melisa Benítez Lewis und Sandra Liseth Aldana Pereza starben sofort. Gabriela Alejandra Osorto erlag ihren Schussverletzungen einen Tag später. Eine weitere Frau überlebte den Angriff mit Verletzungen. Zwei Wochen zuvor, am frühen Morgen des 13. Dezember, waren vier Sexarbeiterinnen in Medina im Zentrum von San Pedro Sula getötet worden. Die genauen Umstände müssen noch geklärt werden. Bekannt ist jedoch, dass mehrere Männer aus einem Kleintransporter stiegen und mit vorgehaltenen Waffen mit den Sexarbeiterinnen diskutierten. Nach einigen Minuten Auseinandersetzung erschossen die Männer Ana María Sánchez Zaldívar, Doris Malene García und Milagro Rosario Bonilla. Eine vierte Frau der Gruppe, Zoila Yamileth Sánchez Zaldívar, wurde entführt und später mit Schussverletzungen in der Gegend El Polvorín tot aufgefunden. Die Medien berichteten darüber hinaus über die Ermordung von fünf Frauen zwischen dem 30. Dezember 2013 und dem 3. Januar 2014 in den Departamentos San Pedro Sula und Cortés.

Hintergrundinformationen

Offiziellen Angaben zufolge hatte Honduras 2012 mit 85,5 auf 100.000 EinwohnerInnen die höchste Mordrate der Welt. Gewalt gegen Frauen sowie LGBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle) ist weit verbreitet. Zivilgesellschaftliche Gruppen berichteten von 606 ermordeten Frauen im Jahr 2012, dies ist die höchste Anzahl seit 2005.

LGBTI erfahren in Honduras Diskriminierung und Gewalt. Verbrechen gegen LGBTI müssen ausnahmslos untersucht, bestraft und wirksam entschädigt werden. Jüngste Reformen des Strafgesetzbuchs wie in Artikel 321, die die Möglichkeit eröffnen, diese Verbrechen und Hassverbrechen zu verfolgen, sollten dringend gefördert und geschützt werden, so dass dieser Standard erhalten und wirksam umgesetzt werden kann. Im November 2013 schrieb Amnesty International einen offenen Brief an alle PräsidentschaftskandidatInnen, um sie im Vorfeld der Wahlen zu verpflichten, sich der Beendigung der Menschenrechtskrise zu verschreiben. In diesem Brief wurde u.a. auf die weitverbreitete Gewalt gegen Frauen und LGBTI hingewiesen.

Amnesty International fordert die honduranischen Behörden auf, der Eindämmung des hohen Masses an Gewalt gegen Frauen und Mädchen Vorrang einzuräumen. Die Behörden müssen die Ausarbeitung und Stärkung von Sonderprotokollen voranbringen, die das Problem der Gewalt gegen Frauen und Mädchen in all ihren Formen thematisieren. Sie sollten auch den wirksamen Zugang zum Rechtssystem und den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, einschliesslich angemessener Untersuchungen unter Einbeziehung der Gender-Perspektive, und die Bestrafung der Verantwortlichen gewährleisten. Honduras sollte dringend das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifizieren.

Die honduranischen Behörden sollten den bisherigen institutionellen Fortschritt bei der Untersuchung und Bestrafung dieser Straftaten konsolidieren und sicherstellen, dass Entschädigungen bereitgestellt werden. Die Behörden sollten zudem differenzierte Protokolle fördern, sicherstellen und umsetzen, die den fairen und vorurteilsfreien Zugang zum Rechtssystem sowohl bei den Ermittlungen als auch im Strafverfahren und hinsichtlich der Bestrafung von Straftaten ermöglichen. Artikel 321 des Strafgesetzbuchs zu Hassverbrechen sollte dringend in der jetzigen Form beibehalten werden.

 

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