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UA 224/13
Pakistan
Abgeschlossen am 20. August 2013

Hinrichtungen werden wieder aufgenommen

AI-Index: ASA 33/010/2013

Tausende sind in Pakistan in Gefahr hingerichtet zu werden, da die neue Regierung nach fünf Jahren die Hinrichtungen wieder aufnehmen will. Acht Gefangene sollen schon zwischen dem 20. und 25. August hingerichtet werden. Insgesamt droht 450 Inhaftierten die Hinrichtung.

Acht Männer sollen bereits zwischen dem 20. und 25. August in verschiedenen Teilen Pakistans hingerichtet werden. In der Provinz Sindh befinden sich Attaullah, genannt Qasim, Muhammad Azam, genannt Sharif, und Jalal, genannt Abdul Jalil, im Sukkur Gefängnis. Behram Khan und Shafqat Hussain sind im Zentralgefängnis von Karachi in Sindh inhaftiert. In der Provinz Punjab handelt es sich um Muhammad Munir Hussa im Vehari Gefängnis und Dr. Zulfiqar Ali Khan im Adiala Gefängnis sowie um Mohammad Ameen.

Shafqat Hussain und Mohammad Ameen waren noch minderjährig, als sie die Straftat verübten, derer sie schuldig gesprochen wurden. Pakistan ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, die die Verhängung der Todesstrafe für Verbrechen, die von Minderjährigen begangen werden, verbietet.

Die Männer wurden wegen verschiedener Verbrechen, darunter Mord und Entführung, verurteilt. Behram Khan und Shafqat Hussain gaben an, während der Befragungen in Polizeigewahrsam misshandelt worden zu sein. Behram Khan sagte ausserdem aus, er habe kein faires Verfahren erhalten, weil er an die BeamtInnen der Strafverfolgungsbehörden kein Bestechungsgeld gezahlt habe. Munir Hussains Familie zufolge, leidet er an einer psychischen Erkrankung und seine Rechtsbeistände bemühen sich um eine unabhängige Untersuchung seiner psychischen Verfassung. Attaullah und Muhammad Azam wurden wegen Mordes an einer/m schiitischen Ärztin/Arzt verurteilt. Sie sind Berichten zufolge Mitglieder von Lashkar-e-Jhangvi, einer bewaffneten Gruppe, die sich zu zahlreichen Anschlägen auf die schiitische Minderheit, die Hunderte von Toten gefordert haben, bekennt. Zulfiqar Ali wurde am 14. April 1998 wegen Mordes festgenommen. Laut seinem Rechtsbeistand, beging er die Tat aus Notwehr. In den 14 Jahren, die sich Zulfiqar Ali im Todestrakt befindet, hat er in Politikwissenschaften und in Betriebswirtschaftslehre erfolgreich ein Masterstudium absolviert. Er ist im Gefängnis von Adiala auch als „Der Lehrer“ bekannt, da er in den 14 Jahren seiner Haft schon Hunderte Inhaftierte unterrichtet hat.

Hintergrundinformationen

Über 8.000 Gefangenen droht die Hinrichtung, sollte die pakistanische Regierung die Vollstreckung von Todesurteilen wiederaufnehmen. Der Innenminister hat Berichten zufolge erklärt, dass 450 Verurteilten unmittelbar die Hinrichtung bevorstehe, da sie alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Dies wären seit Ende 2008 die ersten Hinrichtungen, deren Vollstreckung die pakistanische Regierung genehmigt. Die einzige Ausnahme bildete Ende 2012 die Hinrichtung eines Soldaten durch die Militärbehörden.
Nach einer Reihe von aufsehenerregenden Morden in Pakistan seit dem Amtsantritt von Ministerpräsident Nawaz Sharif im Juni 2013, hat die Regierung die Wiederaufnahme von Hinrichtungen angekündigt, da sie unter Druck steht Recht und Ordnung wiederherzustellen. Es gibt keinen Nachweis darüber, dass die Todesstrafe im Vergleich zu anderen Bestrafungsformen bei Kapitalverbrechen eine besonders abschreckende Wirkung hat. Die umfangreichste, von der UN im Jahre 1988 durchgeführte und 2008 zuletzt aktualisierte Studie, stellt fest, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Hinrichtungen eine abschreckendere Wirkung haben als lebenslange Haftstrafen. Amnesty International ist zusätzlich besorgt, dass viele Todesurteile in Pakistan nach Gerichtsverfahren verhängt werden, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch den fehlenden Zugang zu Rechtsbeiständen und das Zulassen von Beweisen, die nach dem Völkerrecht nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. So sind Aussagen, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zulässig. Angeklagte haben oft nur eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihnen werden vom Staat Rechtsbeistände gestellt, die oft schlecht ausgebildet und unterbezahlt sind. Es kommt vor, dass die vom Staat gestellten Rechtsbeistände ihre MandantInnen nicht mit ganzem Einsatz vertreten, es sei denn, sie erhalten weitere Bezahlungen von der Familie des Angeklagten. Hinzukommt, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Verhandlungen vor einfachen Gerichten missachtet wird, die nach wie vor Todesurteile verhängen. Die Verhandlungen dieser Gerichte sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich und die Gerichtsverfahren müssen die innerhalb von Tagen oder Wochen abgeschlossen werden, wodurch die RichterInnen unter grossem Druck geraten, Angeklagte zu verurteilen.

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