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Startseite Urgent Actions 2013 08 Myanmar activist arbitrarily detained
UA 213/13
Myanmar
Abgeschlossen am 17. September 2013

Menschenrechtler willkürlich inhaftiert

AI-Index: ASA 16/003/2013

Der Menschenrechtsverteidiger Kyaw Hla Aung wird seit dem 15. Juli willkürlich festgehalten. Er ist bei schlechter Gesundheit und wird möglicherweise nicht ausreichend medizinisch versorgt. Er steht wegen Vorwürfen vor Gericht, die mit seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit zusammenhängen.

Der 74-jährige Kyaw Hla Aung befindet sich seit dem 15. Juli auf der Polizeistation Nr. 1 in Sittwe im myanmarischen Bundesstaat Rakhine willkürlich in Haft. Er leidet an Bluthochdruck und Magenproblemen und muss regelmässig medikamentös behandelt werden. Amnesty International ist besorgt, dass Kyaw Hla Aung möglicherweise weder Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung noch zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl erhält, und dass seine Haftbedingungen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.

Kyaw Hla Aung war aus Furcht vor einer Festnahme untergetaucht, nachdem die myanmarischen Behörden im Zuge von Protestveranstaltungen einige hochrangige VertreterInnen der muslimischen Gemeinde festgenommen hatten. Die Proteste richteten sich gegen eine im April im Bundesstaat Rakhine durchgeführte Regierungsinitiative zur Bevölkerungsregistrierung. Es war zu Spannungen gekommen, nachdem Angehörige der muslimischen Rohingya sich geweigert hatten, sich als „Bengalen“ auszuweisen. Viele sind der Meinung, dass dieser Begriff Uneinigkeit stiftet und verwendet wird, um den Rohingya in Myanmar die offizielle Anerkennung zu verweigern, indem impliziert wird, dass alle Rohingya MigrantInnen aus Bangladesch sind. Infolge der Proteste war die Regierung gezwungen, die Registrierung auszusetzen. Kyaw Hla Aung war jedoch bei den Protesten nicht anwesend, sondern versuchte, andere einflussreiche VertreterInnen der muslimischen Gemeinde zu kontaktieren, um gewaltsame Ausschreitungen im Zuge der Proteste zu verhindern. Vermutlich wurde er ins Visier genommen, weil er ein Angehöriger der Rohingya und bekannter Menschenrechtsverteidiger ist, der Verbindungen zur internationalen Gemeinschaft hat.

Am 15. Juli nahmen ein Polizeibeamter und zwei BeamtInnen in Zivil Kyaw Hla Aung in seiner Behelfsunterkunft in Sittwe fest und brachten ihn zur Befragung auf die Polizeiwache von Sittwe. Zu diesem Zeitpunkt informierte die Polizei ihn nicht über die Vorwürfe gegen ihn. Berichten zufolge wurde er am 31. Juli dem Bezirksgericht Sittwe vorgeführt und mehrerer Verstösse gegen das Strafgesetzbuch beschuldigt: Es erfolgte Anklage gemäss Artikel 148 wegen Beteiligung an Krawallen mit einer tödlichen Waffe, Artikel 150 wegen Anheuerns bzw. Duldung der Anheuerung von Personen mit der Absicht, eine unerlaubte Versammlung zu besuchen, und Artikel 333 wegen vorsätzlicher schwerer Verletzung eines Staatsbediensteten, um diesen von der Arbeit abzuhalten. Das Gerichtsverfahren soll noch bis zum 14. August andauern, und Kyaw Hla Aung befindet sich nach wie vor auf der Polizeiwache von Sittwe in Gewahrsam. Zuverlässigen Quellen zufolge hat er bisher in Haft keine ärztliche Behandlung erfahren und wird nicht mit den Medikamenten versorgt, die er benötigt. Kyaw Hla Aung hat offenbar weder Zugang zu sauberem Trinkwasser noch zu Wasser für die Körperpflege, und seine Familie darf ihn nicht besuchen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Kyaw Hla Aung ist Angehöriger der muslimischen Rohingya, ein bekannter Rechtsanwalt und ehemaliger Mitarbeiter einer humanitären NGO. Er hat wegen seiner friedlichen Aktivitäten bereits über 16 Jahre seines Lebens in Myanmar im Gefängnis verbracht und wird von den Behörden nach wie vor überwacht und drangsaliert. Zuletzt war er im Juni 2012 zusammen mit weiteren AufbauhelferInnen der Rohingya willkürlich festgenommen und inhaftiert worden, nachdem es im Bundesstaat Rakhine zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Buddhisten und Muslimen gekommen war. Er wurde im August 2012 wieder freigelassen.
Friedlichen AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen drohen ihn Myanmar nach wie vor willkürliche Festnahme und Inhaftierung sowie Schikane durch die Behörden. In einer öffentlichen Stellungnahme vom 4. Juli machte Amnesty International auf einige kürzlich erfolgte Festnahmen aufmerksam: http://www.amnesty.org/en/library/asset/ASA16/002/2013/en/db943ba1-a638-443a-8189-1be22fc70cfe/asa160022013en.html.
Nach Artikel 2 der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern ist jeder Staat verpflichtet, die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, um die Menschenrechte im eigenen Hoheitsgebiet zu schützen. Dennoch werden MenschenrechtlerInnen in Myanmar weiterhin lediglich aufgrund ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen, inhaftiert, eingeschüchtert und drangsaliert. Amnesty International fordert die Regierung von Myanmar auf, dafür zu sorgen, dass MenschenrechtsverteidigerInnen ihrer Arbeit ohne Furcht vor Repressalien und Einschüchterung nachgehen können.
Gewaltlose politische Gefangene und andere Inhaftierte in Myanmar laufen Gefahr, gefoltert und auf andere Weise misshandelt zu werden. Viele werden zudem unter schlechten Bedingungen festgehalten, die nicht den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. In Artikel 24 der Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen heisst es, dass alle Gefangenen so bald als möglich nach ihrer Inhaftierung von einem Amtsarzt untersucht werden sollten, und Artikel 25 sieht vor, dass der Amtsarzt alle kranken Gefangenen täglich besucht. In Artikel 20 ist zudem festgelegt, dass alle Gefangenen mit Nahrungsmitteln versorgt werden sollen, deren Nährwert angemessen zum Erhalt der körperlichen Gesundheit und Fitness beträgt, und dass jedem Gefangenen bei Bedarf Trinkwasser zur Verfügung stehen muss. Artikel 15 besagt darüber hinaus, dass die Gefangenen in einem solchen Umfang mit Wasser und Toilettenartikeln versorgt werden müssen, wie es für ihre Gesundheit und Sauberkeit nötig ist.
Die Rohingya erfahren in Myanmar seit Jahrzehnten Diskriminierung. Sie werden nicht als offizielle ethnische Gruppe anerkannt und geniessen nach wie vor keine Bürgerrechte. Ihre Rechte auf Ausbildung, Arbeit, Religionsfreiheit und Gesundheitsversorgung sowie das Recht zu reisen und zu heiraten sind alle in irgendeiner Weise eingeschränkt.

 

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