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Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2013 06 Excessive force against protestors must end
UA 144/13
Türkei
Abgeschlossen am 17. Juni 2013

Gewalt gegen Prostestierende stoppen!

AI-Index: EUR 44/014/2013

Seit dem 29. Mai sind in der Türkei über 2000 Menschen verletzt worden, nachdem die Polizei mit Wasserwerfern und Tränengas gegen Protestierende vorgegangen ist.

Die Proteste begannen am 27. Mai im Gezi-Park am Taksim-Platz im Zentrum von Istanbul. Einige hundert Demonstrierende besetzten den Park, um damit gegen die Zerstörung des Geländes durch ein dort geplantes Einkaufszentrum zu protestieren. Am frühen Morgen des 29. Mai begann die Polizei damit, die Protestierenden zu vertreiben, wobei sie mit exzessiver Gewalt und Tränengas vorging. In der Nacht des 30. Mai schlossen sich bis zu 3000 Menschen den Protesten an. Sie wurden am frühen Morgen von der Polizei aus dem Park vertrieben, die Wasserwerfer und Tränengas einsetzte. Zahlreiche Menschen wurden im Zuge der Polizeieinsätze verletzt.

Seit dem 31. Mai greifen die Proteste auf das gesamte Land über. Bis zum 2. Juni wurden hunderte Proteste aus 67 Provinzen gemeldet. Laut Angaben der Türkischen Medizinervereinigung sind in Istanbul mindestens 1500 Menschen verletzt worden, in der türkischen Hauptstadt Ankara gab es 400 Verletzte, weitere 420 in Izmir. Die Türkische Medizinervereinigung hat erklärt, dass die Mehrzahl der Verletzungen auf den Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas zurückzuführen ist. Amnesty International verurteilt den grossflächigen Einsatz von Tränengas und Wasserwerfen, um friedliche Demonstrationen aufzulösen. Videoaufnahmen zeigen, dass die Polizei vorsätzlich Tränengaskanister auf Protestierende schleuderte. Auch an den Protesten nicht beteiligte PassantInnen bekamen die Auswirkungen des unverhältnismässigen Tränengaseinsatzes zu spüren. So wurde Tränengas auch in abgeschlossenen Bereichen, wie der U-Bahnstation am Taksim-Platz und in Gebäuden eingesetzt, in denen Protestierende Zuflucht suchten.

Nach Angaben der Behörden wurden etwa 1000 Personen festgenommen. Zahlreiche Amateurvideos, die an den Demonstrationsorten aufgenommen wurden, zeigen, wie Sicherheitskräfte Protestierende schlagen, treten und mit Knüppeln auf sie einprügeln, auch auf Personen, die sich aufgrund des Tränengaseinsatzes nicht mehr wehren können.

Hintergrundinformationen

Auf der Grundlage internationaler Menschenrechtsstandards soll die Entscheidung zur Auflösung einer Versammlung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden und den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit folgen. Internationale Standards wie die UN-Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen legen fest, dass die Polizei bei der Auflösung von Versammlungen die Anwendung von Gewalt zu vermeiden (hat) oder, soweit dies nicht praktikabel ist, die Gewalt auf das notwendige Mindestmass zu beschränken hat.
Artikel 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten die Türkei gehört, garantiert das Recht auf friedliche Versammlung und schreibt fest: „Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.“

11 Briefe verschickt  
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