Dringende Schutzmassnahmen für schwangere Frau gefordert
Die Interamerikanische Menschenrechtskommission hat die Regierung von El Salvador dringend aufgefordert, das Leben von Beatriz zu schützen und die medizinische Behandlung zu gestatten, die dies gewährleistet. Die Regierung hat darauf jedoch noch nicht reagiert. Beatriz befindet sich aufgrund einer Schwangerschaft in Lebensgefahr.
Die Regierung von El Salvador muss umgehend handeln, um das Leben von Beatriz zu schützen: die Interamerikanische Menschenrechtskommission hat ihr am 29. April Schutzmassnahmen zugesichert und El Salvador damit aufgefordert, Beatriz in Übereinstimmung mit ihren Wünschen innerhalb von 72 Stunden die medizinische Behandlung zu gewähren, zu der ihr ihre ÄrztInnen raten. Die Regierung hat dies bislang aber nicht getan. Beatriz ist in grosser Gefahr zu sterben, wenn die Schwangerschaft nicht unterbrochen wird.
Am 26. April forderten vier UN-VertreterInnen (die Sonderberichterstatter über das Recht auf Gesundheit und über Folter, die Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen und die Vorsitzende der UN-Arbeitsgruppe für die Frage der Diskriminierung von Frauen in Recht und Praxis) die salvadorianische Regierung ebenfalls auf, Beatriz unverzüglich die lebensrettende medizinische Behandlung zu gewähren.
Amnesty International USA hat dazu eine internationale Online-Aktion gestartet.
Bitte beteiligen Sie sich an dieser Aktion, um auch auf diesem Weg unmittelbaren Druck auszuüben: http://takeaction.amnestyusa.org/siteapps/advocacy/ActionItem.aspx?c=6oJCLQPAJiJUG&b=6645049&aid=519715
Hintergrundinformationen
Beatriz leidet an gesundheitlichen Beschwerden, die sie während ihrer Schwangerschaft in Lebensgefahr bringen. Sie leidet an der Autoimmunkrankheit Lupus erythematodes, bei der das Immunsystem das eigene Gewebe angreift. Beatriz hat noch weitere Krankheiten, wie z.B. ein Nierenleiden, das mit ihrer Autoimmunkrankheit in Zusammenhang steht. Eine vorherige Schwangerschaft war zudem mit erheblichen Komplikationen verbunden. Laut ärztlicher Diagnose ist Beatriz in grosser Gefahr während der Schwangerschaft zu sterben. Drei Untersuchungen haben ergeben, dass der Fötus an Anenzephalus leidet, d.h. grosse Teile des Gehirns und des Schädels sind nicht ausgebildet. Nahezu alle Kinder mit Anenzephalus sterben vor der Geburt bzw. innerhalb weniger Stunden oder Tage nach der Geburt.
Weil sie weiterleben möchte, bittet Beatriz seit über einem Monat darum, wie medizinisch indiziert, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen zu dürfen. Sie ist nun seit viereinhalb Monaten schwanger. Die zuständigen MedizinerInnen haben sich ihrem Wunsch bislang widersetzt, weil sie sich nicht in der Lage sehen, die Schwangerschaft abzubrechen, so lange ihnen die Regierung El Salvadors nicht zusichert, dass sie nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie die Abtreibung vornehmen. Abtreibung stellt in El Salvador grundsätzlich eine Straftat dar. Artikel 133 des Strafgesetzbuchs besagt, dass jede Person, die einen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht bzw. versucht, sich Zugang zu einer Möglichkeit für den Schwangerschaftsabbruch zu verschaffen, mit einer langen Haftstrafe rechnen muss.
Die MedizinerInnen, die Beatriz derzeit behandeln, hatten die Genehmigung beantragt, mit der Behandlung fortzufahren. Bislang haben sie aber noch keine Antwort auf ihren Antrag erhalten. Beatriz und ihre Familie haben zunehmend Angst und leiden unter der psychischen Belastung, weil die Lebensgefahr für Beatriz immer grösser wird. Beatriz hat einen einjährigen Sohn, was die Sorge um ihr Überleben noch verstärkt. Die derzeitige Belastung trägt zudem zur Verschlechterung ihres Gesundheitszustands bei.
Sexuelle und reproduktive Rechte sind Teil der Menschenrechte, die durch internationale Menschenrechts-verträge, regionale Standards, nationale Verfassungen und weitere relevante Menschenrechtsstandards gewährleistet werden. Sexuelle und reproduktive Rechte können nur dann gewährleistet werden, wenn auch die Rechte respektiert werden, die in Zusammenhang mit der physischen und mentalen Unversehrtheit stehen. Hierzu zählen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf Schutz vor Folter, anderen Misshandlungen und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das Recht auf Privatsphäre und Respekt vor dem Familienleben, sowie die mit der Gewissens- und Meinungsfreiheit und dem Recht auf Schutz vor Diskriminierung einhergehenden Rechte.
Diese Rechte entsprechen den Grundsätzen, die den sexuellen und reproduktiven Rechten zugrunde liegen – die körperliche und geistige Unversehrtheit jedes Menschen, die Selbstbestimmung des Menschen und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, mit dem Ziel der Gleichheit aller Menschen unabhängig von Geschlecht, ethnischer und nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung oder sozioökonomischem Status.
Sexuelle und reproduktive Rechte sind zwei zentrale Faktoren auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte aller Individuen. Diese Rechte zu respektieren ist sowohl für die Wahrung der Würde des Menschen als auch für das Erreichen körperlicher, emotionaler, geistiger und sozialer Lebensqualität unerlässlich. Durch die Beachtung dieser Rechte verbessern sich die Lebensqualität und die persönlichen Beziehungen. Zudem wird durch ihre Einhaltung die Geschlechtergleichheit und stärkere Selbstbestimmung von Frauen gefördert. Alle Menschen sollten ihre sexuellen und reproduktiven Rechte frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt wahrnehmen können.
Im Juni 2011 drückte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen ihre grosse Sorge über die Situation in El Salvador aus. Sie mahnte an, dass die Tatenlosigkeit der Regierung hinsichtlich der Untersuchung und Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen, sowie hinsichtlich Entschädigungsleistungen für die Betroffenen, zu Straflosigkeit in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt geführt hat.
In ihrem Bericht forderte die Sonderberichterstatterin die Regierung zudem auf, die Gesetze zu überprüfen, die einen Schwangerschaftsabbruch selbst dann verbieten, wenn das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Frauen bzw. des betroffenen Mädchens gefährdet sind, oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.