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UA 338/12
Uganda
Abgeschlossen am 1. Dezember 2012

Anti LGBT-Gesetz könnte jederzeit im Parlament verabschiedet werden

AI-Index: AFR 59/008/2012

Das Parlament in Uganda bereitet die Debatte über einen Gesetzentwurf vor, der die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern stärker im Gesetz verankert. Der als Anti-Homosexuellengesetz bekannte Gesetzentwurf stand am 21. November auf der parlamentarischen Tagesordnung und könnte jederzeit debattiert werden. Es gibt Befürchtungen, dass der Entwurf schon Tage nach der Parlamentsdebatte verabschiedet werden könnte.

Das ugandische Strafgesetzbuch verbietet schon jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen desselben Geschlechts. Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch viel weiter. Frühere Entwürfe sahen für «schwere Homosexualität» sogar die Todesstrafe vor. Ob der derzeitige Gesetzentwurf die Todesstrafe beinhaltet, ist unklar. Amnesty geht aber davon aus, dass einige Vorgaben geändert wurden. Im aktuellen Gesetzentwurf könnten einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben Geschlechts nun mit lebenslanger Haft bestraft werden. Der Entwurf kriminalisiert nach wie vor die «Förderung» der Homosexualität, was ein Angriff auf die freie Meinungsäusserung von MenschenrechtsverteidigerInnen darstellt. Ungeachtet der geänderten Bestimmung hätte das Gesetz dauerhafte negative Folgen für jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstossen. Das Gesetz würde ausserdem auch die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors behindern.

Der Gesetzentwurf verstösst gegen das Diskriminierungsverbot und würde bei Inkrafttreten folgende Rechte verletzen: die Rechte auf freie Meinungsäusserung sowie auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken; das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Privatsphäre; das Recht auf höchstmögliche Gesundheit; und möglicherweise das Recht auf Leben. Die genannten Rechte sind sowohl in der Verfassung Ugandas garantiert als auch in internationalen und regionalen Abkommen, zu deren Einhaltung Uganda als Vertragsstaat verpflichtet ist. Dazu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.

Hintergrundinformationen

Der Entwurf zum Anti-Homosexuellengesetz wurde erstmals im Oktober 2009 vorgelegt. Im Mai 2011 sollte er im Parlament debattiert werden, dazu kam es aufgrund der Auflösung des ugandischen Parlaments jedoch nicht.

Im Oktober 2011 wurde der Gesetzentwurf nach einem schriftlichen Antrag erneut dem Parlament vorgelegt. Der Antrag sollte 17 Gesetzentwürfe, unten ihnen das Anti-Homosexualitätsgesetz, wieder einbringen, die durch die Auflösung des Parlaments nicht diskutiert worden waren.

Die Wiedereinbringung des Gesetzentwurfs findet zu einer Zeit statt, in der die Rechte auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit in Uganda eingeschränkt werden. Regierungskritische Gruppen dürfen keine Demonstrationen abhalten und AktivistInnen, die abweichende Haltungen zu Themen wie Ölpolitik, Korruption und Menschenrechten haben, erfahren andauernde Einschüchterungen, Schikane und Überwachung.

Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Leistungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Ausserdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.

 

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