LGBT-feindlicher Gesetzesentwurf wieder im Parlament
Ein Gesetzentwurf, der die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Menschen stärker im Gesetz verankert, liegt nun erneut dem ugandischen Parlament vor. Nach der Parlamentsdebatte könnte es schon kommenden Monat als Gesetz verabschiedet werden.
Seit dem 7. Februar liegt das LGBT-feindliche Gesetz erneut dem ugandischen Parlament vor. Im Mai 2011 hatte es aufgrund der Auflösung des ugandischen Parlaments dort nicht mehr diskutiert werden können.
Der Parlamentssprecher gab bekannt, dass der Ausschuss für rechtliche und parlamentarische Angelegenheiten entscheiden könne, den Gesetzentwurf direkt zur Zweiten Lesung vorzulegen, da er bereits im Mai 2011 dazu einen Bericht veröffentlicht habe. In diesem Fall kann innerhalb weniger Tage das Gesetz im Parlament diskutiert und dann zu geltendem Recht werden. Nach Passieren des Parlaments muss nur noch der Staatspräsident das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.
Das ugandische Strafgesetzbuch verbietet schon jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen des selben Geschlechts, der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch viel weiter: Darin wird für „schwere Homosexualität“ die Todesstrafe eingeführt; Verstösse gegen das Gesetz nicht innerhalb von 24 Stunden zu melden, wird unter Strafe gestellt, und die „Förderung“ der Homosexualität zu einer kriminellen Handlung erklärt. Das Gesetz hätte dauerhafte negative Folgen für jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstossen. Das Gesetz würde aber auch die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors behindern. Amnesty International wurde zwar darüber informiert, dass einige Passagen des Gesetzes geändert werden sollen, Einzelheiten wurden der Organisation jedoch nicht mitgeteilt.
Der Gesetzentwurf wird dem Parlament in einer Zeit erneut vorgelegt, in der die Menschen in Uganda ihre Menschenrechte nur eingeschränkt wahrnehmen können. Seit den Parlamentswahlen vom Februar 2011 sind unter Verweis auf die öffentliche Sicherheit friedliche Demonstrationen und andere öffentliche Veranstaltungen in jedweder Form verboten.
Der Gesetzentwurf verstösst gegen das Diskriminierungsverbot und würde bei Inkrafttreten folgende Rechte verletzen: die Rechte auf freie Meinungsäusserung sowie auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken; das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Privatsphäre; das Recht auf höchstmögliche Gesundheit; und das Recht auf Leben. Die genannten Rechte sind sowohl in der Verfassung Ugandas garantiert als auch in internationalen und regionalen Abkommen, zu deren Einhaltung Uganda als Vertragsstaat verpflichtet ist. Dazu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.
Hintergrundinformationen
Der LGBT-feindliche Gesetzesentwurf wurde formell hinfällig, als sich das letzte (achte) Parlament am 13. Mai 2011 auflöste, ohne den Entwurf diskutiert zu haben.
Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Ausserdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.