Lange Haftstrafen für Oppositionelle
14 Oppositionelle, die im Februar und März Demonstrationen in Bahrain organisiert und daran teilgenommen haben, wurden wegen weitgefasster Terrorismusvorwürfe zu hohen Haftstrafen verurteilt. In sieben Fällen wurden lebenslange Freiheitsstrafen verhängt. Das Verfahren vor einem Militärgericht genügte nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren, und die Urteile waren nach Auffassung von Amnesty International politisch motiviert.
Am 22. Juni gab das Militärgericht für Nationale Sicherheit in Bahrain, bei dem es sich um ein Militärgericht handelt, die Urteile gegen 21 Oppositionelle bekannt. Sieben der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Von den 14 Männern, die vor Gericht anwesend waren, erhielten sieben eine lebenslange Haftstrafe.
Die Sitzung zur Urteilsverkündung dauerte etwa eine Stunde. Während dieser Zeit verlas der Vorsitzende des Gerichts für Nationale Sicherheit, bei dem es sich um einen Militärrichter handelt, die Urteile. Den 14 anwesenden Männern wurde unter anderem die Formierung von „Terrorgruppen zum Sturz des Regimes und zur Änderung der Verfassung“ zur Last gelegt. VertreterInnen einiger westlicher Botschaften durften bei den Verhandlungen anwesend sein. StrafverteidigerInnen wird eine Frist von bis zu zwei Wochen gewährt, um beim Berufungsgericht für Nationale Sicherheit, ebenfalls ein Militärgericht, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Das Gerichtsverfahren genügte nicht den internationalen Standards für faire Verfahren, und der Urteilsspruch scheint politisch motiviert zu sein. Amnesty International liegen keinerlei Indizien vor, die belegen würden, dass die Angeklagten Gewalt angewendet oder befürwortet hatten. Sie haben nur sehr eingeschränkten Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen. Diesen war die Anwesenheit beim Verhör durch den Militärstaatsanwalt und den Geheimdienst während der Untersuchungshaft untersagt. Bei vielen der Angeklagten könnte es sich um gewaltlose politische Gefangene handeln, die einzig wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit festgenommen wurden. Trifft dies zu, müssen sie unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.
Im Anschluss an ihre Festnahme wurden die Angeklagten ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft gehalten. Berichten zufolge wurden einige der Inhaftierten, so etwa Ebrahim Sharif und ‘Abdulhadi al-Khawaja, in Haft gefoltert.