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Startseite Urgent Actions 2011 02 Two die as protests are violently repressed
UA 029/11
Bahrain
Abgeschlossen am 17. Februar 2011

Tote bei Niederschlagung friedlicher Proteste

AI-Index: MDE 11/004/2011

In Bahrain wurden zwei Personen getötet, als Angehörige der Bereitschaftspolizei auf Protestierende schossen, die friedlich für mehr politische Rechte und Freiheiten demonstrierten. Die Polizei setzte Tränengas und Berichten zufolge scharfe Munition ein, um die friedlichen Proteste in ganz Bahrain einzudämmen, die am 14. Februar begonnen hatten.

‘Ali ‘Abdulhadi Mushaima’ wurde am 14. Februar bei einer Demonstration im Dorf al-Daih im Norden Bahrains angeschossen. Er wurde in das Krankenhaus al-Salmaniaya in der Hauptstadt Manama gebracht, erlag dort jedoch eine Stunde später seinen Verletzungen. Am 15. Februar fand ein Trauerzug vom Krankenhaus zum Friedhof statt, wo sein Begräbnis gehalten werden sollte. Augenzeugenberichten zufolge warteten sehr viele Menschen am Eingangstor des Krankenhauses, um sich dem Trauerzug anzuschliessen. Angehörige der Bereitschaftspolizei vertrieben sie von dort mit Tränengas und Gewehren. Ein Mann, Fadhel ‘Ali Matrook, wurde durch Kugeln aus einer Schrotflinte verletzt und starb daraufhin im Krankenhaus.

MenschenrechtsverteidigerInnen in Bahrain verfügen über Videoaufnahmen, in denen die Brutalität und unverhältnismässige Gewaltanwendung der Polizei deutlich zu sehen sind. Damit verletzt die Polizei internationale Menschenrechtsabkommen und -normen. Artikel 3 des am 17. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung in Resolution 34/169 verabschiedeten Verhaltenskodexes für Beamte mit Polizeibefugnissen betont, „dass Gewaltanwendung durch Beamte mit Polizeibefugnissen die Ausnahme darzustellen hat; obwohl sie impliziert, dass Beamte mit Polizeibefugnissen zur Verhütung von Verbrechen oder bei der Vornahme bzw. Unterstützung der rechtmässigen Festnahme von Straffälligen oder Verdächtigen berechtigt sein können, in einem entsprechend den gegebenen Umständen notwendigen Mass Gewalt anzuwenden, darf darüber hinaus keine Gewalt angewendet werden.“

Auf mehreren Internetseiten sowie über Facebook und Twitter wurde zu den Protesten am „Tag des Zorns“ (Day of Rage) aufgerufen, die zum 10. Jahrestag der bahrainschen National Action Charter stattfinden sollten. Die Demonstrierenden liessen sich von den Protesten in Tunesien und Ägypten inspirieren und verlangten mehr Freiheit, die Freilassung aller politischen Gefangenen, eine neue Verfassung und eine gewählte Regierung. Die prominenteste schiitische politische Gruppe al-Wefaq soll Berichten zufolge ihre Teilhabe an einer Parlamentssitzung ausgesetzt haben, um gegen den Tod der beiden Demonstrierenden sowie die Methoden der Polizei zu protestieren.

Hintergrundinformationen

In den letzten zwölf Monaten hat sich die Menschenrechtssituation in Bahrain bedeutend verschlechtert. Am 11. Februar veröffentlichte Amnesty International einen englischen Bericht, in dem Menschenrechtsverletzungen in Bahrain angeprangert werden: Crackdown in Bahrain: human rights at the crossroads (http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE11/001/2011/en). Die National Action Charter wurde von Bahrains Regierungschef Shaikh Hamad bin ‘Issa Al Khalifa entworfen, um die politischen Unruhen in den 1990er Jahren zu beenden und eine konstitutionelle Monarchie einzuführen. Am 14. Februar 2001 stimmte in einem Referendum die grosse Mehrheit der StaatsbürgerInnen Bahrains für diese Charta, und im Februar 2002 wurde somit eine neue und relativ progressive Verfassung verabschiedet. Die Verfassung garantiert die Wahrung der Menschenrechte und erlaubt es Frauen, sich für öffentliche Ämter zur Wahl zu stellen und bei Wahlen ihre Stimme abzugeben. Die Verfassung wurde jedoch von einigen Seiten kritisiert, besonders von Seiten der schiitischen Mehrheitsbevölkerung. Kritikpunkte sind, dass sie ohne angemessene Konsultation zustande gekommen ist und ein Gesetzgebungssystem der zwei Kammern festschreibt: Es gibt ein Unterhaus, bestehend aus 40 direkt gewählten Mitgliedern, und ein Oberhaus – den Schura-Rat –, dessen Angehörige vom König ernannt werden und das Gesetzesvorlagen des Unterhauses mit einem Veto ablehnen kann.

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