Sannikau darf im Gefängnis von Ehefrau besucht werden
Am 20. Mai 2011 konnte Iryna Khalip, Ehefrau von Andrei Sannikau, ihren Mann eine Stunde lang im Gefängnis besuchen. Sein derzeitiger Haftort ist das Untersuchungsgefängnis an der Valadarsky-Straße in Minsk. Es war nach fünf Monaten der erste Besuch, der Iryna Khalip gestattet wurde.
Iryna Khalip berichtete, sie habe mit ihrem Mann durch eine Glasscheibe getrennt rund eine Stunde lang sprechen können. Er sei in ersichtlich guter Verfassung gewesen und habe sie gebeten, all jenen Menschen zu danken, die sich für ihn und seine Familie einsetzen. Er habe außerdem den vielen JournalistInnen und MenschenrechtsaktivistInnen gedankt, die über die Ereignisse des 19. Dezember in Minsk berichtet haben und sie nicht in Vergessenheit geraten lassen.
Ein Gericht erteilte der Ehefrau von Andrei Sannikau und seiner Schwiegermutter am 17. Mai die Genehmigung zum Besuch ihres inhaftierten Angehörigen. Tags darauf konnten die beiden Frauen Andrei Sannikau jedoch nicht ausfindig machen, was Befürchtungen aufkommen ließ, dass er ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wird. Am 16. Mai verurteilte ein Gericht Iryna Khalip wegen ihrer Teilnahme an den Demonstrationen vom 19. Dezember 2010 in Minsk zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Andrei Sannikau war bereits am 14. Mai wegen Beteiligung an den Protesten vom 19. Dezember 2010 in Minsk zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Amnesty International geht davon aus, dass der ehemalige Bewerber um das Präsidentenamt allein deshalb verurteilt wurde, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen hat. Amnesty International fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Andrei Sannikau.
Hintergrundinformationen
Andrei Sannikau zählt zu einer Gruppe von elf derzeit inhaftierten gewaltlosen politischen Gefangenen, deren Festnahme im Zusammenhang mit einer weitgehend friedlichen Demonstration vom 19. Dezember 2010 erfolgt war.
Am neunten Verhandlungstag gab Andrei Sannikau eine Erklärung ab, in der er ausführte, das Beweismaterial gegen ihn sei unter Folter zustande gekommen. Er beschrieb die Methoden, mit deren Hilfe er körperlich und seelisch unter Druck gesetzt worden war, und die Aufforderungen der Behörden, er solle gestehen, was sie ihm vorgaben. Als er sich weigerte, ein solches „Geständnis“ abzulegen, teilte ihm der KGB-Leiter mit: „Dann müssen wir eben gegenüber deiner Frau und deinem Kind härtere Maßnahmen ergreifen“. Andrei Sannikau nahm die Drohung sehr ernst und sicherte seine Zusammenarbeit zu, da er wusste, dass sich auch seine Frau in Haft befand und Schritte eingeleitet worden waren, um für seinen Sohn eine Pflegefamilie zu finden. Mit einem Rechtsanwalt durfte sich Andrei Sannikau erstmals am 22. März unter vier Augen beraten. Zu diesem Zeitpunkt saß er bereits mehr als drei Monate im Gefängnis ein. Im ersten Monat hatte er weder Briefe versenden noch erhalten dürfen. Überhaupt, so Andrei Sannikau, sei er von Informationen aus der Welt außerhalb des Gefängnisses abgeschnitten gewesen.
Bei den elf gewaltlosen politischen Gefangenen handelt es sich um:
Präsidentschaftskandidaten:Mykalau Statkevich, Uladzimir Nyaklyayeu und Andrei Sannikau
Oppositionelle: Alyaksandr Atroshchankau, Pressesekretär von Andrei Sannikau; Zmitser Bandarenka, ebenfalls für Andrei Sannikau tätig; Zmitser Dashkevich, führendes Mitglied der oppositionellen Jugendbewegung „Jugendfront“; Eduard Lobau, Mitglied der „Jugendfront“; Mikita Likhavid, Student; Ales Kirkevich, Mitglied der „Jugendfront“; Pavel Sevarnyets, Anhänger des Präsidentschaftskandidaten Vital Rymasheusky; Dmitry Bulanov, Krankenpfleger.