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FI 231/10-1
Sudan
Abgeschlossen am 16. Dezember 2010

Festnahmen gehen weiter. Zusätzlich ein Journalist betrfoffen

AI-Index: AFR 54/038/2010

Am 3. November wurde Jaafar Alsabki Ibrahim vom sudanesischen Geheimdienst (National Intelligence and Security Services – NISS) inhaftiert. Der Darfurer Journalist arbeitet für die oppositionelle Zeitschrift Al Sahafa und wurde an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Seine Inhaftierung ist Teil einer Welle von Festnahmen, die am 30. Oktober begann, und bei der mittlerweile neun Darfurer AktivistInnen und JournalistInnen verhaftet worden sind. Jaafar Alsabki Ibrahim drohen Folter und andere Misshandlungen.

Am Abend des 3. November führten Angehörige des NISS eine Razzia in den Büroräumen der Zeitung Al Sahafa durch und nahmen Jaafar Alsabki Ibrahim aus der Redaktion mit. Augenzeugenberichten zufolge verboten die NISS-Angehörigen ihm, zuvor seine Familie anzurufen und beschlagnahmten sein Handy. Über seinen genauen Haftort liegen keine Informationen vor.

Vor Jaafar Alsabki Ibrahims Festnahme wurden zwischen dem 30. Oktober und dem 3. November bereits acht andere bekannte AktivistInnen aus Darfur sowie eine unbekannte Anzahl anderer Personen inhaftiert, deren Identität und gegenwärtiger Aufenthaltsort unbestätigt sind.

Die neun namentlich bekannten Inhaftierten stammen aus Darfur und werden wahrscheinlich vom NISS an einem nicht genannten Ort festgehalten. Berichten zufolge soll Abdelrahman Adam Abdelrahman Folter ausgesetzt worden sein. Die Familien der Gefangenen wissen nichts über die Aufenthaltsorte ihrer inhaftierten Angehörigen oder die Gründe für die Festnahme.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Aus Sudan treffen immer wieder Meldungen über Folterungen und Misshandlungen an MenschenrechtsaktivistInnnen und JournalistInnen durch MitarbeiterInnen des sudanesischen Geheimdienstes NISS ein. Vor allem aus Darfur stammende Personen und Menschen, die ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft gehalten werden, sind von derartigen Übergriffen bedroht. Amnesty hat zahlreiche Fälle von Folter und Misshandlung an dem genannten Personenkreis dokumentiert.

Nach wie vor schränkt der NISS das Recht auf freie Meinungsäusserung ein und geht gegen JournalistInnen wegen von ihnen verfasster Artikel vor. Vielfach werden JournalistInnen strafrechtlich belangt, weil sie ihren Überzeugungen in friedlicher Weise Ausdruck verliehen haben. Im Juni 2010 wurden sechs regierungskritische JournalistInnen der Zeitung Rai Al Shaab vom NISS verhaftet und einige von ihnen gefoltert und in anderer Weise misshandelt. Zu ihnen zählten Abuzar Al Amin, Al Tahir Abujawhara und Ashraf Abdelaziz. Die drei Männer wurden im Zusammenhang mit einem Artikel, den Abuzar Al Amin verfasst hatte, zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt.

Das im Dezember 2009 verabschiedete Nationale Sicherheitsgesetz 2010 (2010 NSA) überträgt dem NISS weit reichende Festnahme- und Inhaftierungsbefugnisse. Zudem gewährt es den MitarbeiterInnen des Geheimdienstes Schutz vor Strafverfolgung für im Dienst begangene Taten. Die genannte Rechtsvorschrift ist an die Stelle des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte aus dem Jahr 1999 getreten. Beide Gesetze haben in Sudan ein Klima der Straflosigkeit entstehen lassen, in dem MitarbeiterInnen des NISS ohne Furcht vor Strafverfolgung Menschenrechtsverletzungen begehen können.

Die Strafprozessordnung des Landes enthält Schutzvorschriften gegen die Inhaftierung von Menschen ohne Kontakt zur Aussenwelt. Paragraph 50 des Nationalen Sicherheitsgesetzes 2010 hingegen erlaubt es dem NISS, Personen ohne richterliche Prüfung für einen Zeitraum von bis zu viereinhalb Monaten in Haft zu halten. In dem Gesetz wird nicht dargelegt, aus welchen Gründen Festnahmen durchgeführt werden dürfen. Inhaftierungen ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne Überprüfung durch aussenstehende Stellen leisten der Folter an Gefangenen Vorschub.

 

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