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UA 231/10
Sudan
Abgeschlossen am 3. November 2010

Menschenrechtsaktivistinnen in Gefahr

AI-Index: AFR 54/036/2010

Zwischen dem 30. Oktober und dem 1. November wurden in Khartum, der Hauptstadt des Sudan, acht Darfurer festgenommen, darunter einige MenschenrechtsaktivistInnen. Die Behörden haben die Festnahmen zwar bisher nicht zugegeben. Berichten aus Sudan zufolge werden jedoch alle acht ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien vom sudanesischen Geheimdienst (National Intelligence and Security Services – NISS) festgehalten. Ihnen droht Folter und andere Misshandlungen.

Abdelrahman Mohammed Al Gasim, der Koordinator für Rechtshilfe und Rechtsschutz der Anwaltskammer Darfur und Mitglied der Menschenrechtsorganisation „Human Rights and Advocacy Network for Democracy“ (HAND), sowie Dirar Adam Dirar, Finanz- und Verwaltungsbeamter von HAND und Abdelrahman Adam Abdelrahman, der stellvertretende Direktor von HAND, wurden vermutlich am Abend des 30. Oktober in Khartum vom NISS festgenommen.

Die drei Aktivistinnen Manal Mohammed Adam, Aziza Ali Idriss und Aisha Sardo Sherif wurden wahrscheinlich auch am 30. Oktober vom Geheimdienst festgenommen.

Zwei andere Männer, Abu Gasim Al Din und Zakaria Yacoub, wurden vermutlich auch verhaftet. Berichten zufolge wurden noch mehr Personen inhaftiert, aber es gibt keine Bestätigung ihrer Namen, Identität und gegenwärtigen Aufenthaltsorte. Die Festnahmen zielten auf Darfurer, die für HAND arbeiten. Die Organisation ist eine Vereinigung der Darfurer Basisorganisationen, die Menschenrechtsberichte für die Region veröffentlichen. Ausserdem wurden MitarbeiterInnen von „Radio Dabanga“ ins Visier genommen, einem sudanesischen Radiosender, der in den Niederlanden registriert ist und über Neuigkeiten vom Darfur-Konflikt berichtet. Beide sollen sich in Khartum im selben Gebäude befinden.

Die Familien der Gefangenen wissen nichts über die Aufenthaltsorte ihrer inhaftierten Angehörigen oder die Gründe für die Festnahmen. Berichten zufolge soll Abdelrahman Adam Abdelrahman Folter oder anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt worden sein.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In Sudan wird oft über Folter und andere Misshandlungen von MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen durch Angehörige des NISS berichtet, insbesondere wenn sie aus Darfur stammen oder sich ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft befinden. Amnesty International dokumentierte bereits viele Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von MenschenrechtsaktivistInnen, JournalistInnen und Darfurern in Haft durch das NISS.

Das "Gesetz über die Nationale Sicherheit" (National Security Act) von 2010 erteilt dem NISS weitreichende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Personen. Nach diesem Gesetz geniessen NISS-Angehörige Straffreiheit bei jeglichen Menschenrechtsverletzungen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit begehen. Das Gesetz über die Nationale Sicherheit erhält Befugnisse und Straffreiheiten aufrecht, die im vorherigen Gesetz, dem „Gesetz über die Nationalen Sicherheitskräfte“ (National Security Forces Act) von 1999 festgelegt waren. Das Ergebnis dieser Gesetze ist die Entwicklung einer Kultur der Straffreiheit im Sudan. NISS-Angehörige begehen ungestraft Menschenrechtsverletzungen.

Obwohl die sudanesische Strafprozessordnung Schutzmassnahmen gegen die Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt vorsieht, erlaubt § 50 des Gesetzes über die Nationale Sicherheit, dass NISS-Angehörige jede Person festnehmen und bis zu viereinhalb Monate ohne richterliche Prüfung festhalten können. Dieses Gesetz legt aber nicht die genauen Gründe für solche Inhaftierungen fest. Diese Art der Inhaftierung ohne die Möglichkeit der Kommunikation mit der Aussenwelt und ohne jede Kontrolle von aussen leistet Folterungen Vorschub.

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