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Startseite Urgent Actions 2010 11 Children sentenced to death
UA 226/10
Sudan
Abgeschlossen am 14. Dezember 2010
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President's name was wrong

The President's name was misspelt - should be al-Bashir, not ad-Bashir.

Kinder zum Tode verurteilt

AI-Index: AFR 54/035/2010

Am 21. Oktober hat ein Sondergericht in Darfur zehn Personen nach einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tod durch Erhängen verurteilt. Vier der Verurteilten sind wahrscheinlich Kinder. Die Strafe eines der Kinder wurde umgewandelt, nachdem bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wurde, dass er jünger als 18 Jahre ist.

Die zehn Personen wurden zum Tod verurteilt, weil sie an einem Anschlag auf einen Konvoi mit Regierungswagen in Süddarfur im Mai 2010 beteiligt gewesen sein sollen. Insgesamt elf Personen wurden im Zusammenhang mit dem Anschlag vor Gericht gestellt. Sie sollen angeblich der bewaffneten Oppositionsgruppe Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement) angehören. Eine der elf Personen wurde freigesprochen.

Gegen die Beschuldigten wurde wegen verschiedener Straftaten nach dem sudanesischen Strafgesetzbuch von 1991 Anklage erhoben, darunter wegen Mordes, Vergehen gegen den Staat, bewaffneten Raubüberfalls und Sachbeschädigung. Der Gerichtsprozess war fehlerhaft und das Recht der Angeklagten auf ein faires Gerichts-verfahren wurde verletzt. Den Gefangenen wurde der Zugang zu ihren AnwältInnen und ihren Familien vor dem Verfahren verweigert, nur einmal durften sie ihre AnwältInnen für eine halbe Stunde sehen.

Die vier mutmasslichen Kinder wurden in derselben Haftanstalt wie Erwachsene festgehalten und zusammen mit den erwachsenen Angeklagten vor das Sondergericht gestellt. Obwohl berichtet wird, dass die vier bei der gerichtlichen Registrierung ihr Alter angaben, wurden angeblich nur zwei von ihnen zur medizinischen Unter-suchung geschickt, obwohl die AnwältInnen Anträge stellten und die beiden anderen aussagten, ebenfalls minderjährig zu sein. In Sudan haben viele Menschen keine Geburtsurkunde, deshalb ordnen Gerichte manchmal medizinische Untersuchungen an, um das Alter der Angeklagten festzustellen, die es nicht selbst angeben können.

Idriss Adam Abbaker und Abdallah Abdallah Daoud wurden in der ersten medizinischen Untersuchung beide für jünger als 18 Jahre befunden. In einer zweiten Untersuchung wurde aber lediglich die Minderjährigkeit von Idriss Adam Abbaker bestätigt, deshalb wurde nur sein Urteil umgewandelt. Das Gericht bemühte sich nicht darum, weitere medizinische Experten hinzuzuziehen, um die Resultate und Gründe für die gegensätzlichen Ergebnisse zu überprüfen. Darüber hinaus wurden Ibrahim Shareef Youssif und Abdelrazig Daoud Abdessed nicht einer solchen Untersuchung unterzogen. Das lässt Bedenken über mögliche Willkür bei der Altersfeststellung der Angeklagten vor Gericht aufkommen. Die VerteidigerInnen legten bei dem vorsitzenden Richter für Süddarfur einen Antrag auf Berufung ein.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

UN-Schätzungen gehen davon aus, dass seit 2003 infolge des Darfur-Konflikts etwa 300.000 Menschen getötet und über 2,7 Millionen Menschen vertrieben wurden. Der Konflikt war von schwerwiegenden Menschenrechts-verletzungen und Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht geprägt, darunter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Praxis willkürlicher Festnahmen und Arreste durch Strafvollzugsbehörden wie dem sudanesischen Geheim-dienst (National Intelligence and Security Services - NISS) ist in Darfur weit verbreitet. Amnesty International dokumentierte Fälle von verlängerten Inhaftierungen von Darfurern ohne Prozess. Gefangene waren in der Haft Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt, erhielten keine fairen Gerichtsverfahren und mussten Verschwindenlassen und den Tod befürchten.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Kinderrechtscharta, die alle vom Sudan ratifiziert wurden, verbieten das Verhängen der Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter. Zwar wurde im 2009 vom Sudan verabschiedeten Child Act ein Kind als ‚Person unter 18 Jahren’ definiert. Die Praxis der medizinischen Untersuchungen und die Art, wie sie von den Gerichten durchgeführt werden, geben jedoch Grund zur Besorgnis, dass jugendliche Straftäter trotzdem noch zum Tod verurteilt werden könnten.

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