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Startseite Urgent Actions 2010 07 One mining activist shot, another threatened
UA 163/10
Guatemala
Abgeschlossen am 1. September 2010

Menschenrechtlerinnen angegriffen

AI-Index: AMR 34/008/2010

Am 7. Juli wurde eine Menschenrechtlerin, die sich gegen Bergbauaktivitäten in ihrer indigenen Gemeinde einsetzt, angeschossen. Eine andere Menschenrechtsverteidigerin, die ebenfalls auf lokaler Ebene gegen Bergbauprojekte kämpft, wurde bedroht.

Deodora Hernández ist eine Aktivistin, die gegen die ihrer Meinung nach negativen Auswirkungen von Bergbauprojekten auf ihre indigene Gemeinschaft in Ágel (Verwaltungsbezirk San Miguel Ixtahuacán im Departamento San Marcos) im Südwesten von Guatemala protestiert. Sie tritt auch für das Recht der Gemeinschaft auf Wasser ein, da zu befürchten steht, dass die Abbauaktivitäten die lokale Wasserversorgung beeinträchtigen könnten. Am 7. Juli wurde in ihrer Wohnung aus nächster Nähe auf sie geschossen. Etwa um 19 Uhr hatten zwei Unbekannte, die um ein Nachtlager baten, ihre Wohnung betreten. Ein Mitglied der Familie meinte zwar, sie könnten nicht bleiben, bot ihnen aber zwei Tassen Kaffee an. Als Deodora Hernández den Raum mit der Kaffeekanne betrat, schoss ihr einer der Männer ins rechte Auge. Beide Männer liefen daraufhin weg. Deodora Hernández überlebte schwer verletzt.

Am 16. Juni besuchte der UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte und Grundlegenden Freiheiten Indigener Völker den Verwaltungsbezirk San Miguel Ixtahuacán, um zu untersuchen, ob die indigenen Gemeinschaften hinreichend über die Durchführung der dortigen Bergbauaktivitäten konsultiert worden waren. Am 12. und 15. Juni hat Carmen Mejía, die ebenfalls die negativen Auswirkungen der Bergbauarbeiten auf die Menschenrechte der BewohnerInnen der Region anprangert, zahlreiche Drohnachrichten auf ihrem Mobiltelefon erhalten. In diesen SMS wurde sie dazu aufgerufen, ihre Menschenrechtsarbeit zu beenden und man drohte ihr, sie umzubringen. Während des Besuchs des UN-Sonderberichterstatters sprach Carmen Mejía bei einer öffentlichen Veranstaltung mit ihm über Menschenrechtsverletzungen, die ihrer Ansicht nach aus dem Betrieb der Mine resultieren. Carmen Mejía erhielt am 18. Juni eine weitere Drohnachricht.

Die 18 Maya-Gemeinschaften in den Verwaltungsbezirken San Miguel Ixtahuacán und Sipacapa im Departamento San Marcos sollten eigentlich bereits unter Schutz stehen, da die Interamerikanische Menschenrechtskommission bereits vorbeugende Schutzmassnahmen für diese Gemeinschaften angeordnet hat. Die IACHR forderte die guatemaltekische Regierung dazu auf, Massnahmen zu ergreifen, um Leben und Sicherheit der BewohnerInnen der betroffenen Gebiete zu schützen und die Bergbauaktivitäten in der Marlin-Mine einzustellen. Diese Mine ist im Besitz von Montana Exploradora de Guatemala, S.A, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des kanadischen Bergbauunternehmens Goldcorp.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In ihrer Forderung nach vorbeugenden Massnahmen vom 20. Mai 2010 rief die Interamerikanische Menschenrechtskommission (IACHR) die guatemaltekische Regierung dazu auf, die Bergbauaktivitäten in der Marlin-Mine einzustellen und Massnahmen gegen die dortige Umweltverschmutzung zu ergreifen, bis die Kommission eine endgültige Entscheidung über die von den indigenen Gemeinschaften eingereichte Beschwerde gefällt habe. Die IACHR trug der Regierung ebenfalls auf, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Angehörigen der 18 indigenen Gemeinschaften zu ergreifen.
Der UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte und Grundlegenden Freiheiten Indigener Völker besuchte Guatemala vom 14. bis zum 18. Juni 2010, um die Umsetzung der Grundsätze der Konsultation von indigenen Völkern in Guatemala zu untersuchen. Hierbei lag der Fokus auf dem Bergbausektor und insbesondere auf der Situation indigener Völker, die in der Nähe der Abbaugebiete in San Miguel Ixtahuacán und Sipacapa leben. Am Ende seines Besuches gab der Sonderberichterstatter an, Berichte darüber erhalten zu haben, dass die Regierung mehrmals Lizenzen für den Abbau natürlicher Ressourcen in indigenen Gebieten vergeben habe, ohne die ansässigen indigenen Gemeinschaften vorher zu konsultieren. Ihm lägen zudem Zeugenaussagen über Schikanen und Angriffe gegen GemeindesprecherInnen vor, die nahe legten, dass solche Vorfälle auf die Initiative von Sicherheitskräften und Privatunternehmen zurückzuführen sind. Am 23. Juni hatte die guatemaltekische Regierung angekündigt, der Forderung der IACHR nach Einstellung der Bergbauaktivitäten Folge zu leisten, ergänzte jedoch am darauffolgenden Tag, dass dies aufgrund erforderlicher rechtlicher und administrativer Schritte einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Bis heute wurden die Tagebauaktivitäten des Bergbauunternehmens nicht eingestellt.
Carmen Mejía gehört der Vereinigung für eine integrale Entwicklung in San Miguel Ixtahuacán (ADISMI) an, die 1994 gegründet wurde. Dies ist eine Hilfsorganisation, die Familien in ländlichen indigenen Gemeinschaften im Verwaltungsbezirk San Miguel Ixtahuacán vertritt. Sie arbeitet zu folgenden Themen: Rechte auf Wasser, Land und angemessenes Wohnen, Meinungsfreiheit und kulturelle Identität. Zusammen mit den Angehörigen von 22 indigenen Gemeinschaften befasst sich ADISMI mit Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Bergbauaktivitäten. Dabei war ADISMI eine der ersten Organisationen, die einen Besuch des UN-Sonderberichterstatters in San Miguel Ixtahuacán gefordert haben.
Der Einsatz für die Menschenrechte ist eine legitime Aktivität, der grundlegende Bedeutung für den Schutz der Rechte aller Menschen zukommt. Die Behörden in Guatemala haben die Einführung und Umsetzung eines Programms zum Schutz von gefährdeten Menschenrechtsverteidigern sowie eines Untersuchungsprotokolls für Verstösse dagegen in ungerechtfertigter Weise verzögert. Die guatemaltekischen Behörden müssen ihre Verant-wortung für den effizienten Schutz von MenschenrechtlerInnen ernst nehmen, sodass diese ihre Tätigkeit gemäss der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von1998 sicher und ohne Angst ausüben können.

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