Omar Khadr verurteilt
Omar Khadr muss bis zu acht Jahre Gefängnis ableisten, nachdem er sich vor einer Militärkommission in Guantánamo schuldig bekannte. Das Schuldeingeständnis war Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Omar Khadr, seinen AnwältInnen und den US-Behörden.
Am 31. Oktober wurde Omar Khadr von einem sieben Personen umfassenden Militärgericht zu 40 Jahren Haft verur-teilt. Er wird jedoch laut einer zuvor getroffenen Vereinbarung mit US-Behörden nur acht Jahre inhaftiert sein. Nach einem Jahr Haft in den USA kann Omar Khadr laut der Vereinbarung beantragen, die verbleibende Haftzeit in Kanada zu verbüssen, wo er vorzeitig entlassen werden könnte.
Gemäss der Absprache bekannte sich Omar Khadr fünf Anklagen wegen „Kriegsverbrechen“ für schuldig, darunter einer Mordanklage wegen des vermeintlichen Werfens einer Handgranate, die einen US-Soldaten tödlich verletzte. Darüber hinaus stimmte er zu, in Verbindung mit seiner Gefangennahme, Haft und Strafverfolgung unter keinen Umständen einen Prozess gegen die US-Behörden oder eine Anfechtung des Urteils anzustrengen oder zu unterstützen.
Am 23. Oktober wurden diplomatische Noten zwischen US-Behörden und der kanadischen Botschaft in Washington ausgetauscht. Darin einigten sich die kanadische und die US-Regierung darauf, dass ein mögliches Gesuch Omar Khadrs, nach Kanada verlegt zu werden, unter bestehenden Abkommen zwischen den beiden Staaten umgesetzt werden könnte. Das Abkommen verpflichtet kanadische BeamtInnen zwar nicht, den Antrag des Häftlings auf Verlegung anzunehmen, doch wird in der diplomatischen Note erklärt, dass „die Regierung von Kanada übermitteln möchte, dass sie, wie von den Vereinigten Staaten gewünscht, geneigt ist, Herrn Khadrs Antrag auf Verlegung nach Kanada wohlwollend zu erwägen, damit er die verbleibende Haftstrafe dort verbüssen kann...“
Die US-Behörden lassen in ihrer diplomatischen Note keinen Zweifel daran, dass sie Omar Khadrs Verlegung nach Kanada auf Wunsch zustimmen würden. Sie erkennen an, dass Omar Khadr bei einer Verlegung nach Kanada kanadischem Recht unterstehen würde und daher nach Verbüssen eines Drittels der Strafe einen Antrag auf Bewährung stellen könnte. Ebenso könnte man ihm in Kanada nach Verbüssen von zwei Dritteln seiner Haftstrafe „Statutory Release“, eine weitere Art der Bewährung im kanadischen Recht, gewähren.
Omar Khadr befand sich über acht Jahre in US-Militärhaft, seit er als 15-Jähriger Ende Juli 2002 in Afghanistan festgenommen wurde. Er hat wiederholt ausgesagt, dass er Verhörmethoden und Haftbedingungen ausgesetzt war, die auf Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung hinauslaufen. Während seiner bisherigen Haft haben die USA ihre internationalen Verpflichtungen zur Behandlung von Kindern missachtet.
Amnesty International wird die USA weiterhin dazu aufrufen, alle gegen Omar Khadr begangenen Menschenrechts-verletzungen zu untersuchen. Darüber hinaus sollten die USA endlich die Militärkommissionen abschaffen und jeden Guantánamo-Häftling, den sie strafrechtlich verfolgen wollen, entsprechend internationaler Standards für faire Gerichtsverfahren vor ein ordentliches ziviles Bundesgericht stellen.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.