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Startseite Über Urgent Actions Betroffene bedanken sich 2022 Ägypten: Menschenrechtsverteidiger freigelassen
Ägypten

Menschenrechtsverteidiger freigelassen

«Meine Kolleg*innen, Verteidiger*innen der Menschenwürde und des Rechts auf ein menschenwürdiges Leben. In den fast drei Jahren, die ich im Gefängnis verbracht habe, hatte ich das Gefühl, jeden Tag ein wenig mehr von meiner Seele zu verlieren, und auch die Hoffnung zu verlieren, ins Leben und in die Freiheit zurückzukehren. Das Einzige, das meine Tage aufhellte und mir Hoffnung gab, waren die Berichte über Menschen, die mich nicht vergessen haben und die weiterhin meine Freiheit forderten. In den dunklen Momenten der Verzweiflung, die ich im Gefängnis erlebte, war das Wissen um Kampagnen für meine Freilassung das Einzige, das mich anspornte und mir Hoffnung gab. Ich möchte allen danken, die sich in Ägypten und anderswo für mich eingesetzt haben. Insbesondere möchte ich Amnesty International und ihren Mitarbeiter*innen und Mitgliedern danken: Ihr wart die Sonnenstrahlen im Dunkel. Dankesworte allein können die Dankbarkeit nicht beschreiben, die ich euch allen gegenüber empfinde. Wir müssen uns weiterhin für die Gefangenen einsetzen, um ihnen Hoffnung zu geben, dass sie die erfahrene Ungerechtigkeit überwinden können. Ich danke euch allen.»

Der Menschenrechtsverteidiger Ibrahim Ezz El-Din wandte sich mit dieser Nachricht an alle, die sich für seine Freiheit eingesetzt haben.

Er wurde am 26. April nach 34 Monaten willkürlicher Haft endlich freigelassen. Er war ein gewaltloser politischer Gefangener, der sich lediglich aufgrund seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befand.

Die Freilassung von Ibrahim Ezz El-Din ist das Ergebnis anhaltenden weltweiten Drucks und Protests sowie öffentlicher Kampagnen. Weltweit hatten Amnesty-Mitglieder und Unterstützer*innen Petitionen unterzeichnet und Briefe an die ägyptischen Behörden geschrieben, um seine Freilassung zu fordern.


Link zur ursprünglichen Urgent Action (UA 104/19):
Forscher verschwunden

Link zum UA-Abschluss-Artikel (UA 104/19-5):
Menschenrechtsverteidiger freigelassen