Demonstrant soll sich vor Gericht verantworten
Khaled al-Johani war der einzige, der anlässlich des „Tag des Zornes“ am 11. März 2011 in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad an den Ort einer geplanten Demonstration gelangte. Jetzt soll er sich am 22. Februar vor Gericht verantworten. Amnesty International betrachtet Khaled al-Johani als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er friedlich von seinen Rechten auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.
Der 40-jährige Lehrer Khaled al-Johani war am 11. März 2011 von Sicherheitskräften in Riad festgenommen und inhaftiert worden. Einige Minuten zuvor hatte er der arabischen BBC ein Interview gegeben, in dem er unter anderem über die fehlenden Freiheiten in Saudi-Arabien sprach. Er war offensichtlich der einzige Demonstrierende, der trotz des grossen Aufgebots an Sicherheitskräften an diesem Tag den Ort, an dem die Demonstration stattfinden sollte, erreicht hatte.
Berichten zufolge wurde Khaled al-Johani anschliessend des Erscheinens an einem Ort, an dem eine Demonstration stattfinden sollte und der Kommunikation mit ausländischen Medien „in einer Weise, die den Ruf des Königreiches schädigte“ angeklagt. Er durfte weder einen Rechtsbeistand seiner Wahl benennen noch erhielt er eine Kopie der Anklagepunkte gegen ihn. Nach nahezu einem Jahr in Haft soll er sich nun am 22. Februar vor dem Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court) verantworten. Das Sonderstrafgericht wurde 2008 eingerichtet, um Häftlingen den Prozess zu machen, denen terrorismusbezogene Aktivitäten zur Last gelegt werden.
Khaled al-Johani soll zunächst im ‘Ulaysha-Gefängnis festgehalten worden sein, wo er zwei Monate in Einzelhaft verbracht haben soll. Anschliessend wurde er in das al-Hair-Gefängnis gebracht, wo ihn seine Familienangehörigen besuchen durften. Nach einer Auseinandersetzung mit Mithäftlingen wurde Khaled al-Johani Berichten zufolge im Februar erneut in Einzelhaft untergebracht. Er soll zudem an einem kalten Tag ohne Essen und warme Kleidung in einen Aussenraum gesperrt worden sein. Weiterhin wird berichtet, dass Khaled al-Johani immer wieder von Gefängniswärtern beschimpft und bedroht worden ist und dass sich sein psychischer Zustand verschlechtert hat.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Demonstrationen werden von den saudi-arabischen Behörden im Allgemeinen nicht geduldet. Wer Protestveranstaltungen zu organisieren oder daran teilzunehmen versucht, wird meist festgenommen und ohne Anklage und ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft gehalten. Kaum einer der Gefangenen erhält die Möglichkeit, die Rechtmässigkeit seiner Inhaftierung vor Gericht anzufechten.
Nachdem am 27. Dezember 2008 Demonstrationen gegen die Militäroffensive Israels in Gaza stattgefunden hatten, gab ein Sprecher des Innenministeriums Berichten zufolge am 30. Dezember 2008 das Verbot von Protestaktionen in Saudi Arabien bekannt. Nach den Protesten Anfang März 2011 in al-Qatif (siehe UA-061/2011) gab das Innenministerium angesichts offenbar weiterer geplanter Protestkundgebungen am 5. März bekannt, das Demonstrationsverbot gelte auch weiterhin. In der Erklärung des Ministeriums hiess es, die Sicherheitskräfte würden „alle erforderlichen Massnahmen“ gegen Personen ergreifen, welche die öffentliche Ordnung zu stören versuchten.
Tags darauf betonte der Rat der Religionsgelehrten (Ulema) abermals das Demonstrationsverbot in Saudi-Arabien. Der Rat verbot und warnte vor Demonstrationen oder der Ausübung weiterer Mittel, die ihnen zufolge zu Uneinigkeit und Spaltungen in der Gesellschaft führen würden und daher keine geeigneten Ausdrucksformen für Reformforderungen oder Hinweise an die Regierung seien. Noch am selben Tag hob der Shura-Rat (ein vom König ernanntes Beratergremium) hervor, dass Massnahmen zur Wahrung der Sicherheit im Königreich oberste Priorität hätten. Der Shura-Rat forderte die Bevölkerung auf, Aufrufe zu Demonstrationen, Sitzblockaden und Protestmärschen zu ignorieren und bezeichnete sie als unvereinbar mit den Grundprinzipien des islamischen Rechts.
KritikerInnen der saudi-arabischen Regierung drohen schwere Menschenrechtsverletzungen vonseiten der Sicherheitsdienste des Innenministeriums. Oft werden sie ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne Anklage in Haft, manchmal auch Einzelhaft, gehalten und können weder Rechtsbeistände noch Gerichte einschalten, um die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Folterungen und Misshandlungen werden ebenfalls oftmals angewendet und dienen dem Zweck, Geständnisse zu erzwingen, Gefangene, die keine Reue zeigen, zu bestrafen oder sie von weiteren kritischen Äusserungen über die Regierung abzuhalten. Oftmals werden Menschen so lange von der Aussenwelt abgeschnitten in Haft gehalten, bis sie schliesslich ein Geständnis ablegen. Der Zeitraum kann Monate, wenn nicht sogar Jahre betragen.
Saudi-Arabien ist Mitgliedsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das die Verwendung von durch Folter oder Misshandlung herbeigeführten Aussagen als Beweismittel verbietet. In Artikel 15 heisst es: „Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass Aussagen, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden, es sei denn gegen eine der Folter angeklagte Person als Beweis dafür, dass die Aussage gemacht wurde.“
Für nähere Informationen siehe den englischen Bericht: Saudi Arabia: Repression in the name of security vom 1. Dezember 2011 (http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE23/025/2009/en).

