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Startseite Urgent Actions 2012 02 Palestinian hunger striker’s life at risk
UA 031/12
Israel / Besetzte Palästinensische Gebiete
Abgeschlossen am 8. Februar 2012

Hungerstreik – Lebensgefahr

AI-Index: MDE 15/003/2012

Khader Adnan befindet sich seit dem 18. Dezember 2011 im Hungerstreik. Er protestiert damit gegen seine Verwaltungshaft. Diese Form der Haft ermöglicht es den israelischen Behörden, Personen für unbegrenzte Zeit ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam zu halten.

Khader Adnan wurde am 17. Dezember 2011 in seinem Zuhause im Dorf Arrabe im besetzten Westjordanland von israelischen SoldatInnen festgenommen. Daraufhin wurde er zur Befragung in das israelische Haftzentrum Kishon überführt. Khader Adnan gibt an, während seiner Festnahme und Befragung geschlagen und in anderer Weise misshandelt worden zu sein. Seinen Rechtsbeiständen zufolge verkündete Khader Adnan nach dem ersten Verhörtag einen Hungerstreik als Protest gegen seine Misshandlung und die Haftbedingungen. Am 30. Dezember verlegte man Khader Adnan in das Gefängniskrankenhaus Ramleh, da sich sein Gesundheitszustand im Zuge des Hungerstreiks verschlechtert hatte. Khader Adnan hat erheblich an Gewicht verloren, da er momentan nur Wasser zu sich nimmt. Die Organisation Physicians for Human Rights fürchtet um sein Leben.

Am 10. Januar 2012 wurde Khader Adnan vor ein Militärgericht in Ofer gestellt und zu vier Monaten Verwaltungshaft verurteilt. Die Anordnung der Verwaltungshaft war bereits im Vorfeld vom Militärkommandanten unter-zeichnet worden. Khader Adnan führte seinen Hungerstreik daraufhin aus Protest gegen seine Haft weiter. Am 1. Februar prüfte eine Militärrichterin die Verwaltungshaftanordnung und wird ihre Entscheidung in den kommen-den Tagen verkünden. Es wird erwartet, dass sie die Verwaltungshaft entweder bestätigen oder verringern wird.

In Verwaltungshaft genommene Personen können zunächst für bis zu sechs Monate ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in staatlichem Gewahrsam gehalten werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, beliebig oft neue Haftanordnungen auszustellen. Gegen Verwaltungshäftlinge ergeht weder Anklage noch werden sie vor Gericht gestellt. Vielmehr bleiben sie auf der Grundlage „geheimer Beweise“ inhaftiert, die nach Angaben der israelischen Militärbehörden aus Sicherheitsgründen nicht offengelegt werden können. Diese „geheimen Beweise“, die den Militärbehörden als Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von Verwaltungshaft dienen, sind weder den Gefangenen noch ihrem Rechtsbeistand zugänglich, sodass Betroffene den Grund ihrer Festnahme nicht anfechten können.

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