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UA 023/12
ISRAEL / Besetzte Palästinensische Gebiete
Aktiv seit 24. Januar 2012 | Noch 13 Tage Laufzeit

Abgeordneter in Verwaltungshaft

AI-Index: MDE 15/002/2012

Nach seiner Festnahme am 19. Januar 2012 wurde gegen Aziz Dweik, Sprecher des palästinensischen Parlaments, Verwaltungshaft angeordnet. Diese Form der Haft ermöglicht es den israelischen Behörden, Aziz Dweik für unbegrenzte Zeit ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam zu halten.

Am 19. Januar 2012 nahmen israelische SoldatInnen an einem Kontrollpunkt des Militärs in der Nähe von Ramallah im Westjordanland den Sprecher des palästinensischen Parlaments Aziz Dweik fest. Anschliessend brachten sie den Abgeordneten in das Haftzentrum Ofer, wo er fünf Tage ohne Anklageerhebung festgehalten wurde. Am 24. Januar 2012 wurde Aziz Dweik einem Richter vorgeführt, der gegen den Parlamentarier eine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung ausstellte. Die Anordnung war von einem Militärbefehlshaber unterschrieben. Sie kann beliebig oft erneuert werden.

Neben Aziz Dweik befinden sich derzeit noch 20 weitere palästinensische Parlamentsabgeordnete in israelischer Verwaltungshaft.

Im Juni 2006, kurz nach seiner Wahl zum Parlamentsabgeordneten der Hamas, war Aziz Dweik schon einmal festgenommen worden. Seinerzeit hatte ihn ein Gericht der „Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation“ schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Im Jahr 2009 war Aziz Dweik wieder frei gekommen.

In Verwaltungshaft genommene Personen können zunächst für bis zu sechs Monate ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in staatlichem Gewahrsam gehalten werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, beliebig oft neue Haftanordnungen auszustellen. Gegen Verwaltungshäftlinge ergeht weder Anklage noch werden sie vor Gericht gestellt. Vielmehr bleiben sie auf der Grundlage „geheimer Beweise“ inhaftiert, die nach Angaben der israelischen Militärbehörden aus Sicherheitsgründen nicht offengelegt werden können. Diese „geheimen Beweise“, die den Militärbehörden als Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von Verwaltungshaft dienen, sind weder den Gefangenen noch ihrem Rechtsbeistand zugänglich, sodass Betroffene den Grund ihrer Festnahme nicht anfechten können.

Hintergrundinformationen

Aziz Dweik ist Mitglied der islamischen Hamas, einer palästinensischen Partei, die in ihren Statuten Israel nicht anerkennt. Im Parlament vertritt er die Fraktion Veränderung und Reform, die der Hamas nahe steht, und bei den Wahlen im Jahr 2006 die Mehrheit der Abgeordnetenmandate für sich verbuchen konnte. BeobachterInnen des damaligen Urnengangs hatten den Wahlen die Einhaltung internationaler Standards bescheinigt. Aziz Dweik ist im Zuge einer Verhaftungswelle festgenommen worden, die sich gegen Hamas-Abgeordnete richtet und mit der die israelischen Behörden offenbar die Absicht verfolgen, die Versöhnungsgespräche zwischen Hamas und Fatah zu torpedieren. In der zurückliegenden Woche wurden neben Aziz Dweik noch vier weitere Mitglieder des palästinensischen Parlaments von den israelischen Behörden festgenommen. Derzeit befinden sich 27 Abgeordnete des palästinensischen Parlaments in israelischer Haft, 21 von ihnen in Verwaltungshaft, darunter auch Aziz Dweik. Nach Angaben der israelischen Strafvollzugsbehörden lag die Zahl der in Verwaltungshaft befindlichen PalästinenserInnen im Dezember 2011 bei 283, seitdem könnte die Zahl noch angestiegen sein. Die in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten praktizierte Verwaltungshaft verstösst nach Einschätzung von Amnesty International gegen das weltweit verbriefte Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Internationale Standards für einen fairen Prozess müssen selbst in Zeiten des Ausnahmezustands auch in Verfahren gegen wegen Gewalttaten angeklagter politischer Gefangener beachtet werden. Nach Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zu dessen Vertragsstaaten Israel zählt, haben inhaftierte Menschen einen verbrieften Anspruch unter anderem auf folgende Rechte: das Recht auf sofortige und umfassende Bekanntgabe der Haftgründe; das Recht, bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten; das Recht, Fragen an die BelastungszeugInnen zu stellen oder stellen zu lassen; das Recht auf öffentliche Verhandlung. All diese Rechte werden von den israelischen Behörden durchgängig verletzt. Um die Gründe für ihre Inhaftierung zu erfahren, steht Verwaltungshäftlingen vielfach nur die Möglichkeit offen, eine Berufungsverhandlung zu beantragen. Bis eine solche Verhandlung anberaumt wird, können Wochen, wenn nicht sogar Monate verstreichen. Die Beweislage gegen Verwaltungshäftlinge wird in nicht-öffentlicher Sitzung geprüft und weder den Gefangenen selbst noch ihren VerteidigerInnen zur Kenntnis gebracht. Somit haben sie keine Möglichkeit, die Beweise anzufechten. Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des IPBPR durch die Vertragsstaaten überwacht, hat 2010 „den häufigen und übermässigen Rückgriff auf die Verwaltungshaft und ihren Einsatz selbst gegen Kinder“ beanstandet und Israel empfohlen, die Praxis der Verwaltungshaft zu beenden. Verwaltungshaft darf nach Überzeugung von Amnesty International nicht als Mittel eingesetzt werden, um die Strafjustiz zu umgehen und rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze auszuhebeln. Die verfügbaren Daten lassen Amnesty International vermuten, dass es sich bei einigen der in Israel und den besetzten Gebieten in Verwaltungshaft befindlichen Menschen um gewaltlose politische Gefangene handelt, die allein deshalb festgenommen worden sind, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben. Dem möglichen Missbrauch der Verwaltungshaft wird durch die Tatsache Vorschub geleistet, dass der israelische Gesetzgeber die Gründe, die Verwaltungshaft rechtfertigen, nur vage formuliert hat und sie damit der Auslegung offen stehen. Die Rechtsvorschriften zur Verwaltungshaft wurden ursprünglich mit Hinweis darauf erlassen, dass man es für aussergewöhnliche Umstände ermöglichen müsse, Menschen in Gewahrsam zu halten, von denen eine hochgradige und unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Tatsächlich jedoch sind die Vorschriften seit Jahren gegen eine Vielzahl von Menschen zur Anwendung gelangt, die gar nicht oder nur auf der Grundlage der regulären Strafverfahrensvorschriften hätten festgenommen werden dürfen. Amnesty International wendet sich seit vielen Jahren gegen die Praxis der Verwaltungshaft und fordert ihre Abschaffung. Verwaltungshäftlinge, die ausschliesslich aufgrund ihrer politischen Überzeugungen und gewaltfreien Aktivitäten in Gewahrsam gehalten werden, müssen unverzüglich und bedingungslos frei gelassen werden, es sei denn, sie werden einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und in Übereinstimmung mit internationalen Standards der Fairness vor Gericht gestellt.

Empfohlene Aktionen

EMPFOHLENE AKTIONEN

Schreiben Sie bitte E-Mails, Faxe und Luftpostbriefe mit folgenden Forderungen

  • Ich bitte um die unverzügliche Freilassung von Aziz Dweik und der übrigen in Verwaltungshaft befindlichen palästinensischen Abgeordneten, sofern sie nicht umgehend einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und unter Wahrung internationaler Standards in einem fairen Prozess vor Gericht gestellt werden.
  • Ich fordere Sie höflich dazu auf, von dem Gebrauch der Verwaltungshaft abzusehen, da sie gegen das in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verbriefte Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstösst.

 

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. März 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

 

Appelle an


Militärrichter,
Brigadier General Danny Efroni,
6 David Elazar Street,
Hakirya,
Tel Aviv,
ISRAEL 
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il
(korrekte Anrede: Dear Brigadier General /Sehr geehrter Herr Generalmajor)

Kommandeur des Zentralkommandos der Streitkräfte – Westjordanland,
Major-General Avi Mizrahi,
GOC Central Command,
Military Post 01149,
Battalion 877,
Israel Defence Forces,
ISRAEL
Fax: (00 972) 2 530-5741 oder -5724
(korrekte Anrede: Dear Major-General Avi Mizrahi/ Sehr geehrter Herr Generalmajor)


Kopien an


Stellvertretender Ministerpräsident und Verteidigungsminister,
Ehud Barak,
Ministry of Defence,
37 Kaplan Street,
Hakirya,
Tel Aviv 61909
ISRAEL
Fax: (00 972) 3 69-169 40 oder 3 69-627 57
(korrekte Anrede: Dear Minister/ Sehr geehrter Herr Minister)

Ambassade d’Israël,
Alpenstrasse 32,
Case postale,
3000 Bern 6.
Fax: 031 356 35 56
E-mail: amb-sec@bern.mfa.gov.il



9 Briefe wurden verschickt
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