Unmittelbar drohende Hinrichtung
Lau Fat-wai wurde in China wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Derzeit liegt sein Fall dem Obersten Volksgerichtshof zur Überprüfung vor. Bestätigt das Gericht sein Todesurteil, könnte Lau Fat-wai innerhalb einer Woche hingerichtet werden.
Lau Fat-wai stammt aus Macao, einer weitgehend autonomen Sonderverwaltungsregion in China. Im April 2006 wurde er festgenommen und wegen Drogenhandels und -herstellung sowie illegalen Handels von Materialien zur Drogenherstellung angeklagt. Am 16. März 2009 verurteilte ihn das Mittlere Volksgericht von Guangzhou, im Südwesten Chinas, zum Tode. 13 weitere Mitangeklagte sind ebenfalls verschiedener Straftaten, darunter Herstellung und Handel von Drogen und unerlaubter Waffenbesitz, für schuldig befunden worden. Die Urteile reichen von dreijährigen Freiheitsstrafen bis hin zu Todesurteilen mit einem zweijährigen Strafaufschub.
Das Hohe Volksgericht der Provinz Guangdong bestätigte am 28. September 2011 das Urteil gegen Lau Fat-wai. Der Oberste Volksgerichtshof überprüft alle in China verhängten Todesurteile und verfügt über die Macht, diese zu bestätigen oder ein Wiederaufnahmeverfahren anzuordnen. Derzeit überprüft das Gericht den Fall Lau Fat-wai.
Lau Fat-wai befindet sich aktuell in der Haftanstalt Nr. 1 von Guangzhou. Nach Aussagen seiner Familienangehörigen war es ihnen seit seiner Inhaftierung im April 2006 nicht gestattet, Lau Fat-wai zu besuchen. Sie halten lediglich Briefkontakt.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
TodesstrafenkandidatInnen erhalten keinen fairen Prozess in China. Zwischen dem Gesetz, der Praxis und den internationalen Verpflichtungen, die die chinesische Regierung für internationale Standards für faire Gerichtsverfahren eingegangen ist, besteht ein grosses Gefälle. Viele Angeklagte werden aufgrund von Geständnissen, die durch Folter erzwungen wurden, verurteilt. Anstatt die Schuld der Angeklagten zu beweisen, müssen diese in den meisten Fällen ihre Unschuld beweisen und haben nur beschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Auf mindestens 55 Straftaten, darunter auch nicht-gewalttätige wie beispielsweise in Fällen von Drogenkriminalität, steht in China die Todesstrafe. Statistiken über Todesurteile sind ein Staatsgeheimnis. Amnesty International schätzt, dass China jährlich Tausende Personen, mehr als alle anderen Länder zusammen genommen, hinrichten lässt.
Seit Januar 2007 überprüft der Oberste Volksgerichtshof wieder alle Todesurteile. Dies war im Jahr 1982 abgeschafft worden. Nun müssen alle Todesurteile erneut durch den Obersten Volksgerichtshof, der das Urteil bestätigen oder ein Wiederaufnahmeverfahren anordnen kann, überprüft werden. Die chinesischen Behörden geben an, dass die Anzahl der Hinrichtungen seitdem gesunken sei, legen allerdings nach wie vor keine Statistiken hierzu vor, da diese als Staatsgeheimnis gelten. RechtswissenschaftlerInnen und JustizbeamtInnen schätzen den Rückgang der Hinrichtungen seit 2007 auf etwa 10 bis 15 Prozent jährlich. Solange die Vollstreckung der Todesstrafe in China eine geheime Angelegenheit ist, kann weder eine genaue Analyse durchgeführt noch eine Aussage darüber gemacht werden, ob die Anzahl der Hinrichtungen tatsächlich zurückgegangen ist.
In China gibt es für zum Tode verurteilte Häftlinge keine Möglichkeit auf ein Begnadigungsverfahren, wenn sie bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

