Gefangenen droht Misshandlung
Am 7. November beendeten die 15 gewaltlosen politischen Gefangenen im Insein-Gefängnis den am 26. Oktober begonnen Hungerstreik. Sie konnten ihre Forderungen nicht durchsetzen. Berichten zufolge wurde einigen von ihnen während dieser Zeit das Trinkwasser verweigert.
Am 10. November traten sechs weitere gewaltlose politische Gefangene, die sich auf der Krankenstation des Gefängnisses befanden, in Hungerstreik. Sie wollen damit eine bessere medizinische Versorgung erreichen sowie die gleichen Rechte bezüglich der Verringerung von Haftstrafen einfordern, die Strafgefangenen zustehen.
Es liegen keine Informationen darüber vor, ob den beiden Hungerstreikenden, die am 1. November auf die Krankenstation gebracht wurden, gestattet wurde, Wasser zu trinken. Die acht Hungerstreikenden, die man am 28. Oktober in Hundezwinger verlegt hatte, waren bis zum 7. November wieder in normale Zellen verlegt worden. Einer der derzeitigen Streikenden, Ko Aung Cho Oo alias Yunaut, war bereits am ersten Hungerstreik, der am 26. Oktober begonnen hatte, beteiligt gewesen. Man weiss nicht, ob er einer der beiden Gefangenen ist, die zuvor auf die Krankenstation des Gefängnisses verlegt worden waren.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In den Mittagsstunden des 26. Oktober waren 15 im Insein-Gefängnis inhaftierte politische Gefangene in den Hungerstreik getreten. Mit ihrer Aktion hatten sie gegen die Handhabung der Behörden, politischen Gefangenen im Gegensatz zu Strafgefangenen in der Regel keine Reduzierung ihrer Freiheitsstrafen zu gewähren, protestiert. Einigen der Gefangenen war offenbar das Trinkwasser verweigert wurden. Durch ihr Vorgehen, Gefangenen als Strafsanktion für ihre Beteiligung an einem Hungerstreik sauberes Trinkwasser zu verwehren, könnte die Behörden eine Mitschuld treffen, falls die Hungerstreikenden an Flüssigkeitsmangel sterben sollten. Die Behörden würden damit gegen das in völkerrechtlichen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Recht auf Leben verstossen.
Die Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen schreiben ebenfalls vor, dass Gefangenen Trinkwasser zur Verfügung stehen muss, wann immer sie es benötigen.
Nach vorliegenden Meldungen waren am 29. Oktober acht der 15 Hungerstreikenden in Hundezwinger verlegt worden. Um wen es sich dabei konkret handelt, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Hundezwinger im Insein-Gefängnis haben eine Länge von etwa drei und eine Breite von zwei Metern, sind jedoch hoch genug, um aufrecht stehen zu können. Sie sind fensterlos und oft nur schlecht belüftet. Sanitäre Einrichtungen, Betten oder auch nur Bodenmatten gibt es in den Zwingern nicht.
Am Morgen des 1. November sollen sich zwei der Hungerstreikenden im Krankenhaus befunden haben. Um wen es sich dabei handelt und wie es ihnen geht, ist nicht bekannt. Die hungerstreikenden Gefangenen durften weder von ihren Familien besucht werden, noch Briefe oder Päckchen mit Nahrungsmitteln oder Medikamenten von ihnen erhalten.
Um gegen ihre Behandlung und die schlechten Haftbedingungen zu protestieren, treten politische Gefangene in Myanmar immer wieder in Hungerstreik. Die Gefängnisbehörden reagieren auf Häftlingsproteste mit Folter oder grausamer, erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung. Zu den Strafmassnahmen gehören u. a. das Anketten oder die Verlegung in Dunkelzellen oder Zwinger für Armeehunde über längere Zeiträume hinweg.

