Gefangenen wird Trinkwasser verweigert
Fünfzehn im Insein-Gefängnis in Myanmar inhaftierte politische Gefangene, die sich im Hungerstreik befinden, sind Berichten zufolge gefoltert oder misshandelt worden. Aus Quellen vor Ort wurde bekannt, dass den Gefangenen das Trinkwasser verweigert wird, und acht von ihnen in Hundezwingern untergebracht worden sind.
In den Mittagsstunden des 26. Oktober traten 15 im Insein-Gefängnis inhaftierte politische Gefangene in den Hungerstreik. Mit ihrer Aktion protestieren sie gegen die Handhabung der Behörden, politischen Gefangenen im Gegensatz zu Strafgefangenen in der Regel keine Reduzierung ihrer Freiheitsstrafen zu gewähren. Zwischen dem 27. Oktober und 2. November wurde den Gefangenen offenbar das Trinkwasser verweigert. Durch ihr Vorgehen, Gefangenen als Strafsanktion für ihre Beteiligung an einem Hungerstreik sauberes Trinkwasser zu verwehren, könnte die Behörden eine Mitschuld treffen, falls die Hungerstreikenden an Flüssigkeitsmangel sterben sollten. Die Behörden würden damit gegen das in völkerrechtlichen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Recht auf Leben verstossen.
Die Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen schreiben in Punkt 20 (2) ebenfalls vor, dass Gefangenen Trinkwasser zur Verfügung stehen muss, wann immer sie es benötigen.
Nach vorliegenden Meldungen wurden am 29. Oktober acht der 15 Hungerstreikenden in Hundezwinger verlegt. Um wen es sich dabei konkret handelt, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Hundezwinger im Insein-Gefängnis haben eine Länge von etwa drei und eine Breite von zwei Metern. Sie sind fensterlos und oft nur schlecht belüftet. Sanitäre Einrichtungen, Betten oder auch nur Bodenmatten gibt es in den Zwingern nicht.
Bis zum Morgen des 1. November sollen zwei der Hungerstreikenden ins Krankenhaus eingeliefert worden sein. Um wen es sich dabei handelt und wie es ihnen geht, ist nicht bekannt. Die hungerstreikenden Gefangenen durften weder von ihren Familien besucht werden, noch Briefe oder Päckchen mit Nahrungsmitteln oder Medikamenten von ihnen erhalten.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Fünf der 15 derzeit im Hungerstreik befindlichen politischen Gefangenen hatten sich im Mai 2011 im Insein-Gefängnis schon einmal an einem solchen Streik beteiligt und eine Verbesserung der harten Haftbedingungen gefordert. Während des damaligen Streiks waren sieben Gefangene, unter ihnen drei politische Gefangene, in Hundezwingern in Einzelhaft verlegt worden. Bei den Hungerstreikenden vom Mai handelte es sich unter anderem um Nyi Nyi Tun, Ko Wunna Htay alias U Vithoddi, Aung Naing, Zin Min Shein und Ko Soe Moe Tun. Die wegen des derzeitigen Hungerstreiks in Hundezwinger gepferchten Gefangenen sind Nyi Nyi Tun, Ko Wunna Htay aka U Vithoddi und Ko Soe Moe Tun. Im August 2011 hielt sich der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Myanmar im Land auf und traf während eines Besuchs im Insein-Gefängnis mit Nyi Nyi Tunzu einem Gespräch zusammen.
Um gegen ihre Behandlung und die schlechten Haftbedingungen zu protestieren, treten politische Gefangene in Myanmar immer wieder in Hungerstreik. Die Gefängnisbehörden reagieren auf Häftlingsproteste mit Folter oder grausamer, erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung. Zu den Strafmassnahmen gehören Kürzungen der Nahrungsration, das Anketten, die Verlegung in Dunkelzellen oder Zwinger für Armeehunde über längere Zeiträume hinweg.
Amnesty International dokumentiert bereits seit 15 Jahren Fälle von Unterbringung in Hundezwingern als Strafmassnahme. Eine Vielzahl politischer Gefangener wurde wegen Verstosses gegen willkürliche Gefängnisregeln über eine unterschiedliche Dauer darin festgehalten.
Politische Gefangene, die in der Vergangenheit in einem Hundezwinger festgehalten worden waren, berichten, ihnen sei vorübergehend Wasser, Nahrung sowie das Recht auf Besuch von Familienangehörigen verweigert worden. Ein politischer Gefangener gab an, in dem Zwinger, in dem er untergebracht gewesen sei, habe es von weissen Läusen gewimmelt und nach Exkrementen gerochen. Gefangene werden üblicherweise allein oder mit bis zu vier anderen Personen in einen Zwinger gesperrt. Es gibt Berichte über Fälle, bei denen verurteilte Straftäter mit politischen Gefangenen zusammen untergebracht wurden, wodurch die politischen Gefangenen der Gefahr tätlicher Übergriffe ausgesetzt waren. Häftlinge werden darüber hinaus häufig geschlagen und erleiden zum Teil schwere Verletzungen, wenn sie in die Zwinger geführt werden, wo ihnen kein Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt wird. Gefängnisbehörden wenden diese Art von Bestrafung scheinbar ohne Rücksicht auf die gesundheitliche Verfassung oder das Alter der Häftlinge an, was zu gesundheitlichen Problemen und einer zusätzlichen Verschlechterung bereits existierender gesundheitlicher Beschwerden führt.

