Inhaftierter Blogger im Hungerstreik
Der Blogger Maikel Nabil Sanad, ein gewaltloser politischer Gefangener, befindet sich seit dem 24. August 2011 aus Protest gegen seine anhaltende Inhaftierung im Hungerstreik. Auch die Einnahme seiner Medikamente lehnt er trotz der damit verbundenen Gefahren für seine Gesundheit ab.
Der 25 Jahre alte Maikel Nabil Sanad trat am 23. August 2011 aus Protest gegen seine anhaltende Inhaftierung im Gefängnis al-Marg im Gouvernement Qalyubiya in den Hungerstreik. Seitdem am 28. Juni die ägyptischen Streitkräfte im Inneren des Landes aufmarschiert sind, haben sich rund 10.000 ägyptische StaatsbürgerInnen vor Militärgerichten verantworten müssen. Gegen einige der Angeklagten ergingen Bewährungsstrafen, woraufhin sie frei gelassen wurden. Für den Prozess gegen Maikel Nabil Sanad ist noch kein Termin anberaumt worden.
Die Festnahme von Maikel Nabil Sanad fand am 28. März in seiner Wohnung in Kairo statt. Aufgrund von Kommentaren, die er über Facebook verbreitet hatte, und dem, was er in seinem Blog schrieb, wurde der junge Mann der Verunglimpfung der Armee und der Verbreitung von Lügen und Gerüchten über die Streitkräfte angeklagt. In dem Blog beschreibt Maikel Nabil Sanad, wie er in Vorbereitung auf seinen Militärdienst (von dem er später aus gesundheitlichen Gründen freigestellt wurde) tagelang auf dem Kasernengelände zugebracht hat. Er schildert seine Antragstellung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, berichtet über seine Festnahme und Inhaftierung sowie über Folterungen, die ihm Angehörige des Militärs im Februar zugefügt haben. Ausserdem kritisiert Maikel Nabil Sanad in seinem Blog das gewaltsame Vorgehen der Streitkräfte gegen friedliche Demonstrierende, die sich auf dem Tahrir-Platz versammelt hatten.
Maikel Nabil Sanad musste sich vor einem Militärgericht verantworten und wurde am 10. April zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Als seine RechtsanwältInnen und seine Familie am Tag des Prozesses im Gerichtsgebäude eintrafen, wurde ihnen mitgeteilt, das Verfahren sei vertagt worden. Erst später erfuhren sie, dass der Prozess wie geplant stattgefunden hatte.
Die Familie von Maikel Nabil Sanad teilte Amnesty International mit, sie sei um die Gesundheit des jungen Mannes in grosser Sorge. Er leide unter Herzbeschwerden sowie Bluthochdruck und müsse täglich Medikamente zu sich nehmen. Nach seiner ersten Verhaftung, so die Auskunft der Familie, habe Maikel Nabil Sanad weder von seinen Angehörigen noch seinen RechtsanwältInnen besucht werden dürfen. Auch habe sich aufgrund nicht angemessener medizinischer Versorgung sein Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass er bereits mindestens einmal das Bewusstsein verloren habe.
Maikel Nabil Sanad war vor seiner jetzigen Festnahme bereits zwei Mal für kurze Zeit in Haft gehalten worden, das erste Mal im November 2010, nachdem er auf seiner Website eine Erklärung zugunsten des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen veröffentlicht hatte. Seine zweite Festnahme hatte Anfang Februar 2011 stattgefunden, als sich Maikel Nabil Sanad auf dem Weg zu einer Protestveranstaltung befand. Nach zwei Tagen war er seinerzeit wieder frei gelassen worden. Nach Einschätzung von Amnesty International handelt es sich bei Maikel Nabil Sanad um einen gewaltlosen politischen Gefangenen, dessen Festnahme allein darin begründet liegt, dass er sein verbrieftes Recht auf freie Meinungsäusserung in friedlicher Weise wahrgenommen hat.
Hintergrundinformationen
Nach Angaben des Obersten Rates der Streitkräfte sind seit der Mobilmachung am 28. Januar 2011 rund 10.000 Zivilpersonen unter der Anklage der Beleidigung der Streitkräfte vor Militärgerichte gestellt worden. Auch Teilnehmende an Protesten und Streiks oder Menschen, die wegen „Rowdytums“, Verstosses gegen die Ausgangssperre, illegalen Waffenbesitzes, Zerstörung von Eigentum, Diebstahls oder Körperverletzung festgenommen worden sind, haben sich vor Militärgerichten verantworten müssen.
Berufungsverfahren vor Militärgerichten unterliegen den für Revisionsprozesse geltenden Regelungen. Dies bedeutet, dass das Oberste Berufungsgericht der Streitkräfte nicht die Beweislage oder die faktische Begründetheit der Anklage prüft, sondern lediglich die angewandten Rechtsvorschriften und ihre Auslegung sowie verfahrensrechtliche Fragen.
Amnesty International wendet sich in Übereinstimmung mit internationalen Rechtsgrundsätzen gegen Militärgerichtsverfahren gegen Zivilpersonen, da solche Verfahren mit dem in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verbrieften Recht von Angeklagten unvereinbar sind, dass ihr Fall vor einem zuständigen, unabhängigen, unparteiischen und auf Gesetz beruhenden Gericht verhandelt wird.

