Asylsuchender abgeschoben - Foltergefahr
Der Uigure Ershidin Israil wurde am 30. Mai von den kasachischen Behörden nach China abgeschoben. Die chinesischen Behörden bezeichnen Ershidin Israil als „Hauptterrorverdächtigen“. Er läuft Gefahr, in Haft gefoltert und in anderer Weise misshandelt zu werden. Ausserdem droht ihm ein unfaires Gerichtsverfahren.
Ershidin Israil muss sich nach seiner Abschiebung nun in China als mutmasslicher „Hauptterrorverdächtiger“ verantworten. Berichten zufolge wurde er am 30. Mai den chinesischen Behörden übergeben. Am 14. Juni bestätigten diese den Gewahrsam von Ershidin Israil und sagten, er werde als „Hauptterrorverdächtiger“ angesehen.
Ershidin Israil floh im September 2009 aus China nach Kasachstan. Wenige Tage zuvor hatte er dem Radiosender Radio Free Asia ein Interview gegeben, in dem er über Shohret Tursun sprach und aufdeckte, dass dieser mutmasslich in Gewahrsam zu Tode geprügelt wurde. Shohret Tursun war ein junger Uigure, der sich an den Unruhen am 5. Juli 2009 in Urumqi beteiligt hatte.
Kurz nach seiner Ankunft in Kasachstan beantragte Ershidin Israil beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Asyl. Im März 2010 gewährte der UNHCR Ershidin Israil den Flüchtlingsstatus, und Schweden erklärte sich einverstanden, ihn aufzunehmen. Am 3. April 2010 wurde Ershidin Israil jedoch von den kasachischen Behörden in Gewahrsam genommen, und im Juni 2010 nahmen sie ihn formell fest. Zwischen dem 23. Juni 2010 und dem 18. Mai 2011 wurde Ershidin Israils Antrag auf Asyl insgesamt fünfmal gerichtlich geprüft und abgewiesen. Am 3. Mai 2011 erkannte der UNHCR Ershidin Israil die Flüchtlingseigenschaft ab.
Die Gründe für die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sind nicht bekannt. Amnesty International betrachtet die Auslieferung von Ershidin Israil an China allerdings als Verstoss gegen die aus internationalen Abkommen resultierende Verpflichtung, Personen nicht in ein Land zurückzuführen, in dem ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Ershidin Israil läuft Gefahr, in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden, und ihm könnte die Todesstrafe oder eine lange Gefängnisstrafe drohen. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklage gegen Ershidin Israil einzig und allein darauf zurückzuführen ist, dass er von seinem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht hat.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Ershidin Israil kommt aus dem Kreis Huocheng in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang, wo er als Lehrer tätig war. Am 23. September 2009 gaben er und zwei weitere Uiguren – Haji Memet und Abdusalam Nasir – dem in den USA ansässigen Radiosender Radio Free Asia ein Interview. Darin äusserten sie sich zu den Vorwürfen, Shohret Tursun, ein Verwandter von Haji Memet, sei durch Folter im Gewahrsam zu Tode gekommen. Haji Memet und Abdusalam Nasir wurden noch am selben Tag festgenommen. Ihnen wurde dem Vernehmen nach das „Preisgeben von Staatsgeheimnissen“ vorgeworfen. Damals hiess es, dass die Polizei nach einer dritten Person fahndet; mittlerweile geht man davon aus, dass es sich bei dieser Person um Ershidin Israil gehandelt hat. Amnesty International liegen keine Informationen über den derzeitigen Verbleib von Haji Memet und Abdusalam Nasir vor. Für nähere Informationen siehe UA-252/2009 vom 24. September 2009.
Seit 2001 dokumentiert Amnesty International Fälle, in denen zurückgeschobene uigurische Asylsuchende oder Flüchtlinge in China festgenommen und gefoltert wurden. Einige dieser UigurInnen erhielten Todesurteile und wurden hingerichtet.
Im Dezember 2009 schoben die kambodschanischen Behörden 20 UigurInnen nach China ab. Die meisten von ihnen hatten wie Ershidin Israil die Autonome Uigurische Region Xinjiang nach den Unruhen vom Juli 2009 verlassen. Ihre Anträge wurden noch vom UNHCR in Kambodscha geprüft, als man sie auf einem Militärflughafen in ein Flugzeug Richtung China setzte. Zwei Personen konnten fliehen – einer von ihnen, Memet Eli Rozi, gelangte nach Laos, wohin ihm seine Frau und fünf Kinder folgten. Die Familie wurde jedoch von der laotischen Polizei aufgespürt und im März 2010 wieder nach China abgeschoben. Seitdem befindet sich Memet Eli Rozi ohne Anklage, Gerichtsverfahren oder Schuldspruch in Gewahrsam. Er soll schwer krank sein. Für nähere Informationen zu seinem Fall siehe UA-066/2011 vom 10. März 2011.
Amnesty International und anderen internationalen Beobachtern liegen keine Informationen über den Status und derzeitigen Verbleib der 20 UigurInnen vor, die von Kambodscha nach China abgeschoben wurden.

